Hallo zusammen,
funktioniert myebilanz auch für Bilanz, GuV, Körperschaftsteuererklärumg und Gewerbesteuererklärung für eine sog. Kleine Aktiengesellschaft?
Beste Grüße
Tobias
Kleine AG
Re: Kleine AG
Hallo, natürlich kann auch die eBilanz für eine AG mit myebilanz übermittelt werden (bestehend aus Bilanz, GuV, Anlagenspiegel und evtl., bei Bedarf, einem steuerlichen Erläuterungsbericht). Die theoretisch möglichen handelsrechtlichen Bilanzbestandteile Lagebericht, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel o.ä. können mit myebilanz nicht übermittelt werden - das ist für die eBilanz aber i.d.R. auch nicht nötig, denn die dient nur dem Finanzamt zur steuerlichen Veranlagung, so dass handelsrechtliche Vorschriften hier nicht gelten - eBilanz ist Steuerrecht (und da sind diese Berichtsteile nicht vorgeschrieben).
KSt- und GewSt-Erklärungen können mit myebilanz grundsätzlich nicht übermittelt werden - das ist eine ganz andere Baustelle. Aber wenn man keine Software zur Hand hat, kann man diese Steuererklärungen auch einfach ganz ohne Software direkt auf der ELSTER-Website eintippen.
KSt- und GewSt-Erklärungen können mit myebilanz grundsätzlich nicht übermittelt werden - das ist eine ganz andere Baustelle. Aber wenn man keine Software zur Hand hat, kann man diese Steuererklärungen auch einfach ganz ohne Software direkt auf der ELSTER-Website eintippen.