Konto Beratervertrag als Gesellschafter-Geschäftsführer

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heiertal
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Konto Beratervertrag als Gesellschafter-Geschäftsführer

Beitrag von heiertal »

Hallo,

auf welches Konto sollte man als 100% Gesellschafter-Geschäftsführer und freiberuflicher Berater der eigenen UG das Beratungshonorar bei manueller Dateneingabe buchen?

Materialaufwand (Aufwendungen für bezogene Leistungen) oder Personalaufwand?

Bin mir da leider völlig im Unklaren

Vielen Dank für eure Hilfe
mhanft
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Re: Konto Beratervertrag als Gesellschafter-Geschäftsführer

Beitrag von mhanft »

Das ist eine steuerliche Frage, die aus gesetzlichen Gründen nur ein Steuerberater beantworten darf.

Meines Wissens geht das auch gar nicht, dass man bei einer Firma gleichzeitig angestellt ist und parallel dazu derselben Firma freiberufliche Rechnungen schreibt (jedenfalls nicht bei SV-pflichtigen Angestellten, denn das wäre Sozialversicherungsbetrug). Bei einem SV-freien GS-GF mag das u.U. möglich sein - gehört habe ich da allerdings noch nie davon. Macht auch keinen Sinn, denn ob vom Gehalt die Lohnsteuer abgeführt wird oder von der freiberuflichen Rechnung die ESt, kommt am Jahresende exakt aufs selbe raus.

Ansonsten gäbe es im SKR03 das Konto 4950, das in der eBIlanz-GuV unter "Rechts- und Beratungskosten" auftauchen würde, oder das Konto 4909 "Fremdleistungen/Fremdarbeiten", das in der eBilanz-GuV unter "andere ordentliche / nicht zuordenbare sonstige betriebliche Aufwendungen" auftauchen würde.

"Bezogene Leistungen" im 31xx-Kontenbereich sind eigentlich nur Leistungen für konkrete Produkte oder Leistungen im Handelsgeschäft, also Waren-/Leistungseinkauf, denen ein konkreter Erlös gegenübersteht (also wenn z.B. bei einem Kfz-Hersteller eine Fremdfirma das Zusammenbauen der Autos übernimmt, die dann verkauft werden). So "allgemeine" Beratungskosten stehen dagegen, wie oben erwähnt, irgendwo unter "sonstige betriebliche Kosten".
heiertal
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Re: Konto Beratervertrag als Gesellschafter-Geschäftsführer

Beitrag von heiertal »

Hallo,

vielen Dank für die Antwort,

Ich bin ja Geschäftsführer und SV-freier GS-GF und nicht Angestellt.
mhanft
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Re: Konto Beratervertrag als Gesellschafter-Geschäftsführer

Beitrag von mhanft »

Hallo, ich kenne bei Kapitalgesellschaften (GmbH, UG etc.) nur angestellte Geschäftsführer (auch wenn sie gleichzeitig Gesellschafter sind). Dass sie dabei SV-frei sind, spielt (steuerlich) keine Rolle - steuerlich arbeitet auch ein GS-GF als Angestellter "auf Lohnsteuerkarte" und bekommt Gehalt dafür (ohne SV-Abzüge, nur Lohnsteuer/Soli und ggf. Kirchensteuer).

Ob "freiberufliche" Geschäftsführer überhaupt zulässig sind, weiß ich nicht. Falls ja, gilt das in meinem vorigen Artikel gesagte (Rechts- und Beratungskosten oder Fremdleistungen o.ä.).
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