Negativer Kassenbestand ging ans Finanzamt durch

Beiträge speziell zur myebilanz-Software
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Devy
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Negativer Kassenbestand ging ans Finanzamt durch

Beitrag von Devy »

Hallo zusammen!

Erst mal vielen Dank für das Projekt myebilanz! Ohne dieses Programm hätte man viele unüberwindbare Probleme....

Von meiner Seite ein Verbesserungsvorschlag:

Mir ist ein Fehler passiert und in meinen Bilanzdaten war ein negativer Kassenbestand ausgewiesen. Das heißt also: In der Kasse waren -80€.

Diesen Fehler hat myebilanz ans Finanzamt weitergeschickt. Es kam ein leicht vorwurfsvoller Brief mit Frist zur Nachbesserung.

Wäre gut wenn man hier eine Sicherheitssperre einbauen würde :D
mhanft
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Re: Negativer Kassenbestand ging ans Finanzamt durch

Beitrag von mhanft »

Hallo, danke für den Vorschlag!

Das berührt natürlich eine grundsätzliche Frage: Inwieweit soll das Programm die Plausibilitätsprüfungen des ELSTER-Moduls vorwegnehmen? Bei der ELSTER-Validierung werden ja ohnehin schon zahlreiche Prüfungen durchgeführt, so dass sich myebilanz hier absichtlich nicht "einmischt". Allerdings gibt es - wie hier die "negative Kasse" - leider trotzdem immer noch ungeprüfte Posten. Ich habe daher der ELSTER-Stelle vor kurzem bereits vorgeschlagen, solche Plausibilitätsprüfungen noch mit aufzunehmen, und die folgende Antwort erhalten:
Mit den Plausibilitätsprüfungen in ERiC soll die Übermittlung valider und vollständiger Datensätze sichergestellt werden. Dabei erfolgt bewusst keine inhaltliche Prüfung einzelner Positionen. Ich bitte daher um Verständnis, dass ihr Vorschlag nicht im Technischen Leitfaden zur Taxonomie umgesetzt werden kann. Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, in Ihrer Software den Anwender auf Unstimmigkeiten hinzuweisen.
Das bedeutet: Das ELSTER-Modul prüft nur Zusammenhänge (also z.B., ob der Jahresüberschuss in GuV und Bilanz identisch ausgewiesen wird), aber keine Einzelposten - das bleibt tatsächlich der Anwendungssoftware überlassen.

Eine solche zusätzliche Plausi-Prüfung von Einzelposten direkt im Programm erfordert allerdings einen grundlegend neuen Programmteil - denn da gibt es noch andere solche Stellen, z.B. wenn man einen negativen Betrag in den Aktiva bei "Guthaben bei Kreditinstituten" einträgt, wäre das genauso falsch - denn das wären dann ja "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" in den Passiva - und umgekehrt. Oder negative Beträge im Bereich "Anlagevermögen" in den Aktiva - die gehen ja auch nicht, denn Anlagevermögen kann nicht "weniger als nichts" wert sein.

Ich habe mich mit solchen inhaltlichen Prüfungen bisher bewusst zurückgehalten, um dem Anwender größtmögliche Freiheiten zu lassen (und damit ich ihm nichts verbiete, was in seinem speziellen Fall vielleicht trotzdem richtig ist), aber ich werde mir überlegen, ob und wie und an welcher Stelle ich evtl. geeignete Hinweise einbauen kann. In der aktuellen Programmversion gibt es bereits einen Hinweis wenn "alles null" ist (z.B. weil die Konten nicht eingelesen werden können); vielleicht wäre das die passende Stelle. Was ich dann genau prüfe und wie ich das anzeige, muss ich mir noch überlegen.

Langer Rede kurzer Sinn: Ich werde da wohl etwas einbauen, aber das ist einigermaßen komplex, was man da prüft, wie man prüft und an welcher Stelle man prüft (und wie man es dem Benutzer anzeigt). Kann also ein paar Tage dauern... ;)
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