Handelsbilanz - Köst - Gewerbesteuer - Steuerbilanz

Beiträge speziell zur myebilanz-Software
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MiWi
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Handelsbilanz - Köst - Gewerbesteuer - Steuerbilanz

Beitrag von MiWi »

Vielen Dank an den Autor der Software. Diese hilft mir bei meiner kleinen Limited.
Ich muss nun zum ersten Mal eine e-Bilanz einreichen und kämpfe gerade noch mit der richtigen Vorgehensweise. In Papierform habe ich bisher eine Handelsbilanz mit GUV eingereicht. Dazu eine Erläuterung der Anpassung der Handelsbilanz, um den Steuerbilanzgewinn zu erhalten. Die nichtabziehbaren Aufwendungen habe ich beim Jahresüberschuss hingerechnet (Körperschaftsteuer, Soli und Gewerbesteuer; abzüglich evtl. Köst- und Soli-Erstattungen).

Kann mir bitte jemand hier einen Tipp geben, wie ich am besten bei den Einstellungen in der ini-Datei vorgehe? Ich konnte zwar die Handelsbilanz (accountingStandard=HGBM) nachstellen, doch bei der Steuerlichen Überleitungsrechnung (STU) gibt es dann Probleme. Bei der Generierung steht in der STU: kind=hbst-kind_nicht_angegeben
Anhand dieses Vorgehens komme ich bisher auch nicht mit diesen Hinzurechnungen auf den Steuerbilanzgewinn der Papierform.

Was mich nun ein wenig durcheinander gebracht hat, ist der Absatz auf Seite 37 des myebilanz-Handbuchs, dass nichtabziehbare Betriebsausgaben (bei mir wären das Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer) im Berichtselement "Steuerliche Gewinnermittlung" zum JÜ wieder hinzuaddiert werden und nicht über eine Steuerliche Überleitungsrechnung. Ich habe aber hier gedacht, dass Kapitalgesellschaften (wie auch eine Limited) keine SGE übermitteln dürfen. Könnte nicht der einfachere Weg die Einheitsbilanz (accountingStandard=HAOE) oder gleich die Steuerbilanz (accountingStandard=AO) sein, um direkt die nichtabziehbaren Betriebsausgaben in Bilanz/GUV zu berücksichtigen?

Vielen Dank für das Aufzeigen des passenden Weges.
mhanft
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Re: Handelsbilanz - Köst - Gewerbesteuer - Steuerbilanz

Beitrag von mhanft »

Hallo, ich gebe zu, dass das ganze etwas verwirrend ist ;)

Für die nichtabziehbaren Betriebsausgaben ist in keinem Fall eine Handelsbilanz mit steuerlicher Überleitungsrechnung erforderlich (bei keiner Rechtsform). HGBM mit STU braucht man nur, wenn irgendwelche Wertansätze/Abschreibungen/Rückstellungen/o.ä. in der Handelsbilanz nicht den steuerlichen Vorschriften entsprechen (was bei kleineren, "selbst-gebuchhalteten" Unternehmen nach meiner Erfahrung eigentlich ohnehin so gut wie nie der Fall ist).

Bei den nichtabziehbaren Betriebsausgaben (Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, 30% Bewirtungskosten etc.) kommt es auf die Rechtsform an, was in die eBilanz rein muss:
  • Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften (z.B. GbR, KG...) werden diese Ausgaben in der eBilanz im Tab "Steuer" zum Jahresüberschuss dazuaddiert, um den steuerlichen Gewinn zu erhalten.
  • Bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG, UG, Ltd...) findet der Tab "Steuer" (bzw. der Berichtsbestandteil "SGE" - "Steuerliche Gewinnermittlung") dagegen keine Anwendung. Hier bleiben die nichtabziehbaren Betriebsausgaben ganz normal in der (Einheits- oder Steuer-)Bilanz stehen. Der zu versteuernde Gewinn ergibt sich einzig und alleine aus der Körperschaftsteuererklärung, wobei die nichtabziehbaren Betriebsausgaben in die Anlage A zur KSt-Erklärung einzutragen sind (und ggf. gezahlte KapESt in die Anlage WA).
Ich weiß nicht, warum das so ist, aber es ist die einzige Variante, bei der die ELSTER-Validierung der eBilanz funktioniert (und es haben auch schon viele Anwender ihre eBilanz nach diesem Schema erfolgreich und ohne Beanstandung abgegeben). Vermutlich liegt es daran, dass die KSt-Erklärung ja mit den ganzen möglichen Anlagen ohnehin schon recht umfangreich sein kann und man die ganzen darin gemachten Angaben in der eBilanz nicht nochmal wiederholen möchte.

Ich werde das im Handbuch der nächsten Programmversion noch etwas deutlicher herausstellen - vielen Dank für den Hinweis!
MiWi
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Re: Handelsbilanz - Köst - Gewerbesteuer - Steuerbilanz

Beitrag von MiWi »

Herzlichen Dank Herr Hanft. Ihre Erklärung hilft mir sehr. Für meine Limited mit "kleiner und überschaubarer Buchhaltung" kann ich somit wie in der Papierform mit Einheitsbilanz und den Anpassungen in der Körperschaftsteuererklärung weitermachen. Toll, falls Sie im Handbuch das noch deutlicher beschreiben können. Bestimmt hilfreich auch für andere Anwender.
mhanft
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Re: Handelsbilanz - Köst - Gewerbesteuer - Steuerbilanz

Beitrag von mhanft »

Hallo, ich habe soeben ein Update (0.6.3.1) veröffentlicht. Da steht jetzt auf Handbuchseite 37 folgendes:
Bitte beachten Sie, dass eine Handelsbilanz mit steuerlicher Überleitungsrechnung nur dann erforderlich ist, wenn die Wertansätze von Handels- und Steuerbilanz auseinanderfallen (z.B. wenn in der Handelsbilanz steuerlich nicht zulässige Wertansätze oder Abschreibungen vorgenommen wurden o.ä.). Es geht hier insbesondere nicht um „nichtabziehbare Betriebsausgaben“ (wie z.B. Bewirtung, Geschenke, Gewerbe- oder Körperschaftsteuer) – diese stehen auch in der Steuer- oder Einheitsbilanz als Betriebsausgabe und werden (bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften) im Berichtselement „Steuerliche Gewinnermittlung“ zum Jahresüberschuss wieder hinzuaddiert, um den steuerlichen Gewinn zu erhalten. Bei Kapitalgesellschaften verbleiben die nichtabziehbaren Betriebsausgaben ohne jegliche Änderung in der Steuer- oder Einheitsbilanz (auch das Berichtselement „Steuerliche Gewinnermittlung“ wird nicht übermittelt) – hier erfolgt die steuerliche Gewinnermittlung einzig und alleine durch die separat einzureichende Körperschaftsteuererklärung (wo Sie die nichtabziehbaren Betriebsausgaben in der Anlage A angeben).
Ich hoffe, dadurch ist es jetzt etwas verständlicher ausgedrückt...
JaDoe
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Re: Handelsbilanz - Köst - Gewerbesteuer - Steuerbilanz

Beitrag von JaDoe »

Hallo liebes Forum,

habe das gleiche Problem, muss jedoch leider die Überleitungsrechnung machen. Vom Finanzamt gab es letztes Mal bei fehlender Überleitungsrechnung schon Schimpfe.

Fehler bei mir: kind=hbst-kind_nicht_angegeben

Was könnte das sein?

Viele Grüße

Janina
mhanft
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Re: Handelsbilanz - Köst - Gewerbesteuer - Steuerbilanz

Beitrag von mhanft »

Hallo, da ist die Art der Überleitung nicht angegeben (siehe Screenshot). Hinweise zur BASIS-Version stehen im Handbuch auf Seite 28.
Art der steuerlichen Überleitungsrechnung angeben
Art der steuerlichen Überleitungsrechnung angeben
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