Bilanz zum 27.10.2016 nicht möglich

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Alfred
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Bilanz zum 27.10.2016 nicht möglich

Beitrag von Alfred »

Ich habe eine GmbH für die ich eine Bilanz zum 27.10.2016 über mitteln muss.

Es handelt sich um eine GmbH die sich in Liquidation befindet und der Beschluss hierzu
wurde am 28.10.2016 gefasst.

Den 31.10.2016 bekomme ich hin.
Den 27.10.2016 lehnt die Programmlogik ab(nur Monatsende wird angenommen).
mhanft
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Re: Bilanz zum 27.10.2016 nicht möglich

Beitrag von mhanft »

Hallo, vermutlich haben Sie Ihre Bilanzart noch auf "Jahresabschluss" stehen. Wenn Sie eine Liquidations- oder Aufgabebilanz auswählen, können Sie jedes beliebige Datum einstellen.
Liquidations- oder Aufgabebilanz
Liquidations- oder Aufgabebilanz
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Alfred
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Re: Bilanz zum 27.10.2016 nicht möglich

Beitrag von Alfred »

Sie hatten recht. Vielen Dank für die Info.

Wird die Bilanzart auch an das Finanzamt übermittelt?
mhanft
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Re: Bilanz zum 27.10.2016 nicht möglich

Beitrag von mhanft »

Hallo, ja, natürlich - alles, was Sie hier konfigurieren, wird auch ans Finanzamt übermittelt.
Alfred
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Re: Bilanz zum 27.10.2016 nicht möglich

Beitrag von Alfred »

Hallo, ist denn dann die Schlussbilanz auf den Tag vor der Beschlussfassung eine Bilanz nach § 16 EStG?
mhanft
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Re: Bilanz zum 27.10.2016 nicht möglich

Beitrag von mhanft »

Hallo, das ist eine steuerliche Frage, die ich nicht beantworten kann (und auch nicht darf). Ich kann Ihnen hier nur die Dokumentation aus der Taxonomie zur Verfügung stellen:
  • Liquidationsanfangsbilanz: Die Liquidationsanfangsbilanz stellt die Ausgangsgröße für die Ermittlung des Liquidations- bzw. Abwicklungsgewinnes dar. Sofern im GAAP-Berichtsteil "Bilanz" eine entsprechende Bilanz übermittelt wird, ist dies zur Position "Liquidationsanfangsbilanz" anzukündigen.
  • Liquidationszwischenbilanz: Im Liquidationsverfahren wird nur der Besteuerungszeitraum der Veranlagung zugrunde gelegt. Steuerlich wird deshalb eine Liquidationszwischenbilanz in aller Regel nicht benötigt, da im Rahmen des § 11 KStG die regulären handelsrechtlichen Wirtschaftsjahre unbeachtlich sind. Weiterhin erstellte Handelsbilanzen werden im Rahmen des § 11 KStG nicht berücksichtigt. Wird der Abwicklungszeitraum in mehrere Besteuerungszeiträume (§ 11 Abs. 1 KStG) unterteilt, kommt die besondere Einkommensermittlung des § 11 KStG nur für den letzten Besteuerungszeitraum in Betracht. Die vorangegangenen Besteuerungszeiträume werden nach herkömmlichen Grundsätzen behandelt.
  • Liquidationsschlussbilanz: Die Liquidationsschlussbilanz stellt die Endgröße für die Ermittlung des Liquidations- oder Abwicklungsgewinnes dar. Sofern im GAAP-Berichtsteil "Bilanz" eine entsprechende Bilanz übermittelt wird ist dies zur Position "Liquidationsschlussbilanz" anzukündigen.
  • Aufgabebilanz (i.S.d. § 16 EStG): Wird ein Betrieb veräußert oder aufgegeben, ist der Wert des Betriebsvermögens durch Bilanzierung zu ermitteln. Sofern im GAAP-Berichtsteil "Bilanz" eine entsprechende Bilanz übermittelt wird, ist dies zur Position Aufgabebilanz (i.S.d. § 16 EStG) anzukündigen.
Vielleicht hilft Ihnen das ja weiter...?!
Alfred
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Re: Bilanz zum 27.10.2016 nicht möglich

Beitrag von Alfred »

Hallo Herr Hanft,

das ist eine Frage zwischen 2 Fachleuten

ich der Steuerberater :(
Sie der EDV-Mann. :)

Mein Problem stellt sich derzeit wie folgt dar

A) Bilanz 01.01.2015 - 31.12.2015
B) Bilanz 01.01.2016 - 27.10.2016
C) Liquidationseröffnungsbilanz 28.10.2016
D) Liquidationsschlussbilanz 28.10.2016 - 24.11.2017 (für dieses Datum lege ich meine Hand nicht ins Feuer, aber ich werde am Do nach dem Notartermin mehr wissen)

A, C und D kann ich mit Ihrem Programm übertragen.

B leider nicht.

Ich wollte als Workaround B mit 01.01.-31.10.2016 übertragen.
Wenn nun C mit Bilanztyp auch übertragen werden muss, kann ich dass wohl vergessen.
Aufgrund ihrer Info kann ich auch den Workaround mit § 16 nicht verwenden.

Die E-Bilanz verstehe ich erst so richtig, seit ich mit Ihrem Programm arbeite.
Ich kann Ihnen deshalb leider nicht sagen ob die Taxonomie ein Problem hat oder
die von Ihnen verwende Prüflogik "Schlussbilanz muss ein Monatsende haben" um einen
weiteren Ausnahmefall ergänzt werden muss.

MfG
Alfred Langer
mhanft
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Re: Bilanz zum 27.10.2016 nicht möglich

Beitrag von mhanft »

Hallo Herr Langer, uff, da haben Sie mich jetzt kalt erwischt... Den "Zwang zum Monatsende" habe ich eingebaut, weil viele Anwender als Bilanzdatum den 30.(!)12. eingestellt haben, als sie (mangels PLUS-Lizenz für das Folgejahr) nicht den 31.12. einstellen konnten - und das hat dann immer wieder Ärger (sowohl mit den Anwendern selbst als auch mit deren Finanzämtern) gegeben. Ich habe daraufhin die entsprechenden Gesetze und Verordnungen bezüglich "abweichendem Wirtschaftsjahr" gründlich gelesen und bin zu dem Schluss gekommen, dass es für eine "normale" Bilanz kein "abweichendes Wirtschaftsjahr mitten im Monat" geben kann. Die Liquidationsproblematik war mir damals schon bewusst, so dass ich hier auf eine Prüfung verzichtet habe. Soviel dazu, damit Sie den Hintergrund dieser Prüflogik verstehen.

In dem von Ihnen geschilderten Fall hätte ich nicht erwartet, dass man den "Fall B" überhaupt benötigt - steht in einer solchen Bilanz denn nicht (aufgrund der Stetigkeit) inhaltlich genau das gleiche darin wie im "Fall C"?

Aber dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als diese Prüflogik wieder auszubauen, wenn die Bilanzart "Jahresabschluss" nun doch auch an einem 27.10. nötig sein kann... aber der 30.12. bleibt (als gesperrt) drin, damit ich mir nicht wieder den o.a. Ärger einhandle - an diesem Tag darf halt niemand seine Firma liquidieren... ;)
Alfred
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Re: Bilanz zum 27.10.2016 nicht möglich

Beitrag von Alfred »

Hallo Herr Hanft,

bevor Sie sich für diese seltenen Fall etwas einhandeln, wäre es nicht besser einen eigenen Bilanztyp(z.B. "Schlussbilanz i.L." )einzuführen,
den sie beim Übertrag auf Schlussbilanz ändern?

MfG
Alfred Langer
mhanft
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Re: Bilanz zum 27.10.2016 nicht möglich

Beitrag von mhanft »

Hallo Herr Langer, interessanter Gedanke ;) Wobei die Liste der zulässigen Bilanztypen aus der Taxonomie heraus vorgegeben ist. Da drin "von Hand herumpfuschen" würde ich eigentlich nur ungern... technisch wäre das natürlich ohne weiteres möglich. Dann gäbe es "E" für "Jahresabschluss" wie bisher (mit nur Monatsenden) und z.B. "EL" für "Jahresabschluss bei Liquidation" (für beliebige Daten), und vor dem Übermitteln würde das Programm "EL" noch schnell in "E" ändern (was dann aber auch im Protokoll bzw. in der HTML-Ansicht stehen würde - da werden die real übermittelten Daten angezeigt). Aber das würde vermutlich 99% der Probleme erschlagen... ich denke mal drüber nach. Wollte ohnehin ein Korrektur-Update herausbringen (da gibts derzeit noch einen anderen kleinen Fehler, der aber fast nie auftritt, daher war es nicht so eilig - aber jetzt wären's ja schon zwei...)
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