Eröffnungsbilanz: Für jedes neue GJ zu übermitteln?

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nzstr
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Eröffnungsbilanz: Für jedes neue GJ zu übermitteln?

Beitrag von nzstr »

Hallo,

muss die Eröffnungsbilanz eigentlich für jedes neue GJ via e-Bilanz ans Finanzamt übermittelt werden oder nur im ersten GJ bzw. bei Wechsel von EÜR zu Bilanzierung?

Danke!
mhanft
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Re: Eröffnungsbilanz: Für jedes neue GJ zu übermitteln?

Beitrag von mhanft »

Hallo - letzteres gilt: Eine Eröffnungsbilanz braucht man nur bei Geschäftseröffnung und beim Wechsel von EÜR auf Bilanzierung.

Der Grund ist ganz einfach: Im "laufenden Betrieb" würde in einer "Eröffnungs"bilanz vom z.B. 1.1.2018 (0.01 Uhr) exakt das gleiche drin stehen wie in der unmittelbar vorherigen Jahresschlussbilanz (also vom 31.12.2017 23.59 Uhr). Daher ist eine solche Bilanz unnötig.
nzstr
Beiträge: 2
Registriert: Di Jun 21, 2016 11:14 pm

Re: Eröffnungsbilanz: Für jedes neue GJ zu übermitteln?

Beitrag von nzstr »

Danke für die schnelle Antwort!
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