Kein Anlagevermögen - dennoch Anlagespiegel
Verfasst: Do Mai 07, 2020 3:35 pm
Hallo!
Zuächst einmal auch von mir vielen Dank an Herrn Hanft für seine Arbeit!
Ich habe tatsächlich eine Bilanz einer GmbH zu übermitteln, welche keinerlei Anlagevermögen, sondern ausschließlich Umlaufvermögen hat.
In den Ausführungen der Finanzverwaltung heißt es (wie im Handbuch aufgeführt):
"Eine Übermittlung mit NIL-Werten ist auch für den Anlagenspiegel nur dann ausnahmsweisezulässig, wenn sich ein Mussfeld nicht mit Werten füllen lässt, weil diePosition in der ordnungsmäßigen individuellen Buchführung nicht ge-führt wird oder aus ihr nicht ableitbar ist."
Es kommt ja eine Warnung, wenn man eine Bilanz ohne Anlagespiegel verschicken möchte.
Sollte man für den Fall, dass es kein Anlagevermögen gibt, einen Anlagespiegel mitsenden, der solche NIL-Werte enthält? Damit das Finanzamt weiß, dass der Anlagespiegel nicht vergessen wurde, sondern dass es kein Anlagevermögen gibt?
Hat schon jemand eine Bilanz ohne Anlagespiegel ans Finanzamt geschickt?
Danke!
Gruß, marcopolo.
Zuächst einmal auch von mir vielen Dank an Herrn Hanft für seine Arbeit!
Ich habe tatsächlich eine Bilanz einer GmbH zu übermitteln, welche keinerlei Anlagevermögen, sondern ausschließlich Umlaufvermögen hat.
In den Ausführungen der Finanzverwaltung heißt es (wie im Handbuch aufgeführt):
"Eine Übermittlung mit NIL-Werten ist auch für den Anlagenspiegel nur dann ausnahmsweisezulässig, wenn sich ein Mussfeld nicht mit Werten füllen lässt, weil diePosition in der ordnungsmäßigen individuellen Buchführung nicht ge-führt wird oder aus ihr nicht ableitbar ist."
Es kommt ja eine Warnung, wenn man eine Bilanz ohne Anlagespiegel verschicken möchte.
Sollte man für den Fall, dass es kein Anlagevermögen gibt, einen Anlagespiegel mitsenden, der solche NIL-Werte enthält? Damit das Finanzamt weiß, dass der Anlagespiegel nicht vergessen wurde, sondern dass es kein Anlagevermögen gibt?
Hat schon jemand eine Bilanz ohne Anlagespiegel ans Finanzamt geschickt?
Danke!
Gruß, marcopolo.