Eröffnungsbilanz

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bilanztester
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Eröffnungsbilanz

Beitrag von bilanztester »

Ich muss für eine neu gegründete UG eine Eröffnungsbilanz erstellen und an das Finanzamt schicken. Soweit so gut. VOR Erteilung einer Steuernummer kann man bei Elster allerdings nur den steuerlichen Erfassungsbogen versenden (was ich bereits getan habe vor einiger Zeit). Jetzt wollte ich als braver Steuerbürger besagte Eröffnungsbilanz elektronisch einreichen (was nur in Ausnahmefällen auf Papier erfolgen kann) allerdings beisst sich da die Katze in den Schwanz.

Bei einer Testsendung bekomme ich den Hinweis, dass mein Elster Zertifikat ein reines Email Zertifikat ist, mit dem nur der steuerliche Erfassungsbogen übermittelt werden kann, aber keine Eröffnungsbilanz. Steuernummer habe ich derzeit nicht und mir ist auch nicht klar, ob die Steuernummer OHNE eine Eröffnungsbilanz überhaupt erteilt wird. Also ob diese nachträglich an das Finanzamt geschickt wird.

Wie sind die Erfahrungen dazu ? Werden Eröffnungsbilanzen in dem Fall auf Papier akzeptiert oder wie ist die Verfahrensweise ? Leider gibt es dazu im Internet allgemein sehr wenig Informationen - teilweise wird sogar behauptet, eine Eröffnungsbilanz müsse notariell beurkundet werden. :roll: Vielleicht wäre das ein guter Punkt Ihre Hinweise für den Kauf Ihrer Software zu ergänzen.
mhanft
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Re: Eröffnungsbilanz

Beitrag von mhanft »

Hallo, man kann eine Eröffnungsbilanz durchaus ohne Steuernummer übermitteln (man gibt dann nur das Finanzamt an, an das die eBilanz gehen soll) - das ist auch im Programm realisiert.

Es ist nur so, dass E-Mail-Zertifikate nicht für die Übermittlung von etwas anderem als diesem Erfassungsbogen zugelassen sind. Auf der anderen Seite muss die Übermittlung gar nicht mit einem auf das Unternehmen ausgestellten Zertifikat erfolgen - jedes x-beliebige (Nicht-E-Mail-)Zertifikat ist dazu tauglich!

Sie haben doch bestimmt von Ihrer privaten Einkommensteuererklärung bereits ein eigenes ELSTER-Zertifikat - nehmen Sie halt das. Oder das Ihres Ehepartners, Ihres Onkels oder Ihres Nachbarn - es ist wirklich vollkommen egal ;) Das Zertifikat gibt nur an, wer's übermittelt hat - weiter nichts.

Sie können aber auch einfach auf die Zuteilung einer Steuernummer für die UG warten. Die Zuteilung wird ausgelöst, indem Sie diesen Erfassungsfragebogen abgeschickt haben (das ging ja mit dem E-Mail-Zertifikat). Sobald Sie die Steuernummer zugeteilt bekommen haben (das kommt schriftlich per Post), können Sie (jedenfalls in den meisten Bundesländern, soviel ich weiß) das E-Mail-Zertifikat auf der Mein-Elster-Website zu einem vollwertigen Zertifikat "upgraden" und damit die Eröffnungsbilanz übermitteln. Vorher will das Finanzamt die sowieso nicht.

Und: Eine notarielle Beurkundungspflicht einer Eröffnungsbilanz gibt es nicht.
bilanztester
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Re: Eröffnungsbilanz

Beitrag von bilanztester »

Danke, Herr Hanft.
Das ist ein wertvoller Hinweis - natürlich habe ich auch ein privates Elster Zertifikat mit dem ich bislang als Einzelunternehmer gearbeitet habe bzw. dies für die private Steuererklärung weiterhin verwenden werde. Wenn es damit technisch geht - wunderbar. 8-)

Meine Hoffnung ist, dass die zeitnahe Zurverfügungstellung aller relevanten Unterlagen die Zuteilung einer elementar wichtigen Steuernummer beschleunigen könnte. ;)

Noch eine Nachfrage zu den Daten:
Ist die nachfolgende Angabe zur EB korrekt - kann das Enddatum leer bleiben ? Ich bekam bei Änderungen sowieso immer einen Warnhinweis, dass das Datum nicht auf dem Monatsletzten liegt. Dieser Punkt ist jetzt nicht so ganz klar für mich, ob ein Ende Datum resp. Zeitraum notwendig ist. Fehlermeldung gibt es bei lokaler Prüfung keine.
Bildschirmfoto 2021-07-25 um 18.41.59.png
Bildschirmfoto 2021-07-25 um 18.41.59.png (22.09 KiB) 11813 mal betrachtet

Und solche Hinweise zu einer angeblichen notariellen Beurkundung habe ich mehrere gefunden im Internet, unter anderem auch hier (war aber nicht die einzige Website). Das Problem ist halt, dass im Internet viele voneinander abschreiben, um Content zu generieren, natürlich auch falsche Informationen. Wie in der Schule halt. :lol:

https://www.digitalhub.de/eroeffnungsbi ... -startups/
Wieviel der Steuerberater für eure Gründungsbilanz laut Gebührenordnung verlangen kann, hängt vom eingebrachten Stammkapital ab. Bei einem Stammkapital von 10.000 Euro können rund 250 Euro Gebühren anfallen. Der Berater kann aber mit seinem Honorar auch darunter bleiben. Wer fragt, kriegt Antwort.

Jedenfalls muss eure Eröffnungsbilanz auch von einem Notar beurkundet werden, der ebenfalls nicht für Umme arbeitet. 
mhanft
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Re: Eröffnungsbilanz

Beitrag von mhanft »

Hallo, die Konfiguration einer Eröffnungsbilanz ist ausführlich im Handbuchkapitel 15.11.2 ab Seite 155 erläutert.

Nach meinem Kenntnisstand braucht man den Notar nur für den Gesellschaftsvertrag. Da steht natürlich das Stammkapital als "erste Einlage" drin. Aber dann sieht man den Notar nie wieder ;) (Ich habe auch schon etliche Eröffnungsbilanzen als eBilanz übermittelt - ganz ohne Notar.)
bilanztester
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Re: Eröffnungsbilanz

Beitrag von bilanztester »

Danke für den Hinweis. Dennoch sieht es auf Seite 156 im Handbuch ein wenig anders aus. Da steht automatisch in rot unter dem Feld GuV "bis" und im Screenshot ist das gleiche Datum wie von nur der Haken ist nicht gesetzt. Bei mir ist das bis Datum gar nicht gewählt, weicht also etwas von der Darstellung im Handbuch ab. Meine Frage ist daher, ob das so normal ist. Wenn ich das bis Datum abwähle, wird das Feld gelöscht ansonsten erscheint es mit Häkchen.

Ausserdem ist im Handbuch für eine EB im Jahre 2018 die Version von 2018 ("direkt den 31.12.2018 auswählen") benutzt worden. In ihren Bestellhinweisen steht, dass für eine Eröffnungsbilanz in 2021 die Version für eine Jahresbilanz 2020/2021 zu verwenden ist. In Ihrem Beispiel haben Sie offensichtlich die Version 2018/2019 verwendet - hätte also eigentlich 2017/2018 sein sollen - oder ?

Insofern schaue ich immer gerne ins Handbuch - an dieser Stelle finde ich die Darstellung nicht ganz eindeutig oder kongruent. Daher die Nachfrage.
mhanft
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Re: Eröffnungsbilanz

Beitrag von mhanft »

Hallo, das "bis"-Datum beim GuV-Zeitraum sollte (bzw. kann) eigentlich nie leer sein - vermutlich ein Anzeigefehler oder so... kann ich leider nicht nachstellen. Aber auf jeden Fall das Kästchen dort nicht ankreuzen, dann wird das intern automatisch aufs Bilanzdatum angeglichen, und es passt.

Für die Eröffnungsbilanz in 2021 ist tatsächlich die PLUS-Version 2020/2021 nötig, wie bei den Bestellhinweisen angegeben.

Im Kästchen "Direkt den 31.12...... auswählen" kann man halt alle Jahre auswählen, für die man eine PLUS-Lizenz gekauft hat. Dass da im abgebildeten Screenshot 2018 drinsteht, ist reiner Zufall und hat nichts mit der Bilanzkonfiguration zu tun.

Also wie im Handbuch angegeben:
  1. erst auf dem Tab "Bericht" die Einstellungen aus Abbildung 54 auf Seite 155 vornehmen
  2. dann auf dem Tab "Periode" erst links oben das Eröffnungsbilanzdatum einstellen
  3. dann rechts daneben manuell den "GuV-Anfang" auch auf dieses Datum einstellen
  4. alle anderen Haken nicht setzen
Dann sollte es klappen...
bilanztester
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Re: Eröffnungsbilanz

Beitrag von bilanztester »

Vielen Dank nochmal - alles klar soweit.
Es kann eventuell sein, dass das Feld bis nicht dargestellt wird, da ich auf Mac arbeite. Sonst läuft aber alles rund. :-)
Und mit dem anderen Elster Zertifikat sieht auch online alles gut aus - bisher nur Testdatensätze geschickt.

Eine letzte Nachfrage vor dem Absenden habe ich noch, eine entsprechende Erläuterung dazu konnte ich im Handbuch nicht finden an den vermuteten Stellen. Habe es nicht ganz von vorn bis hinten gelesen aber dennoch eine gute Stunde damit verbracht. Sollte dennoch etwas dazu im Handbuch stehen, reicht als Antwort auch gerne die Seitenzahl. ;)

Bei der manuellen Erfassung der Fibu Daten (sind ja nur 2 Bilanzkonten bei mir) stosse ich auf das Feld oben rechts.
Konten aktuelles Jahr "0=Jahresüberschuss" mit einem gelben Ausrufezeichen versehen.
Wenn ich dieses Feld markiere, verschwindet das gelbe Ausrufezeichen.
Bei der HTML Ansicht konnte ich keinerlei Unterschiede feststellen. Welche Bedeutung hat diese Einstellung ?
Bildschirmfoto 2021-07-25 um 21.59.09.png
Bildschirmfoto 2021-07-25 um 21.59.09.png (54.03 KiB) 11804 mal betrachtet
mhanft
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Re: Eröffnungsbilanz

Beitrag von mhanft »

Hallo, mit dem "virtuellen" Fibu-Konto 0 lässt sich der Jahresüberschuss aus der GuV automatisch ins Eigenkapital der Bilanz übernehmen (Kapitel 15.4).

Für Eröffnungsbilanzen ist das natürlich nicht relevant, da es keine GuV und keinen JÜ gibt.

Das Warndreieck erscheint einfach immer, wenn ein Konto nicht zugeordnet ist. Ergibt bei einer Eröffnungsbilanz natürlich keinen Sinn. Ich mache mir einen Vermerk, dass das bei einer Eröffnungsbilanz nicht mehr erscheint (oder auch das ganze Konto 0 vielleicht nicht). Danke für den Hinweis.
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