(blöde) Frage zur Rechnungsabgrenzung

Beiträge speziell zur myebilanz-Software
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jtriegel
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Registriert: Di Nov 08, 2022 8:18 am

(blöde) Frage zur Rechnungsabgrenzung

Beitrag von jtriegel »

Hallo zusammen!
Ich bin gerade an meiner zweiten Bilanz mit myebilanz (mit Eröffnungsbilanz sogar die 3.) und jetzt stehe ich bei den jahresübergreifenden Zahlungen auf dem Schlauch und auch die Informationen bei Haufe bringen mich nicht weiter. Das Bilanzjahr entspricht dem Kalenderjahr.
In 2020 waren einige Rechnungen durch die Kunden noch nicht bezahlt, diese habe ich entsprechend auf "1200 Offene Forderungen" gebucht und einige Rechnungen hatte ich noch nicht bezahlt, diese habe ich auf "3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" gebucht. Das war erstmal OK und vom Finanzamt auch akzeptiert. Zudem hatte ich noch eine Zahlung (Verbindlichkeit), wo die Leistung erst in 2021 erbracht wurde, diese steht auf "1900 Rechnungsabgrenzungsposten".
In 2021 habe ich jetzt natürlich die Zahlungen für die offenen Forderungen erhalten und zusätzlich auch noch die offenen Verbindlichkeiten bezahlt. Der Rechnungsabgrenzungsposten wird in 2021 jetzt aktiv. Aber auf welche Konten buche ich die drei Sachen jetzt?

Vielen Dank,
Johannes
mhanft
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Re: (blöde) Frage zur Rechnungsabgrenzung

Beitrag von mhanft »

Hallo, das betrifft eigentlich nicht mein Programm, sondern generelle Steuerberatung, und die ist mir gesetzlich verboten. Daher nur ein paar allgemeine Hinweise zu dem Thema:
  • Die Konten 1400 und 3300 für Forderungen und Verbindlichkeiten sind im Prinzip schon richtig, allerdings werden diese i.d.R. nicht direkt bebucht, sondern es werden für die Kunden Debitorenkonten (10000-69999) angelegt und für die Lieferanten Kreditorenkonten (70000-99999). Wenn man dann auf diese "Personenkonten" eine offene Rechnung bucht, bucht die Fibu-Software parallel dazu auf 1400 bzw. 3300.
  • Bei der Zahlung wird das Personenkonto (oder eben 1400 bzw. 3300, wenn man sie direkt bebucht hat) gegen "Bank" gebucht (also z.B. 1800 oder welches Fibu-Konto halt dem Bankkonto zugeordnet ist. Dann ist das Personenkonto (bzw. 1400/3300) wieder 0.
  • Unabhängig davon kann man eine Rechnungsabgrenzung buchen. Die wird dann im Jahr der Leistung gegen das zugehörige Erlöskonto aufgelöst (ganz allgemein z.B. 4200 "Erlöse").
Vielleicht hilft bei diesen Grundsatzfragen auch mein https://www.hanft.de/bilanzbuch weiter...
jtriegel
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Re: (blöde) Frage zur Rechnungsabgrenzung

Beitrag von jtriegel »

Danke für die Antwort und den Buchlink - ich werde es mal versuchen...
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