
Allgemeine Erläuterungen zur E-Bilanz mitschicken
Allgemeine Erläuterungen zur E-Bilanz mitschicken
Ich möchte der abzuliefernden E-Bilanz noch allgemeine Erläuterungen beifügen. Im Handbuch ist mehrfach die Rede von "globaler Anhang". Leider bin ich nicht dahintergekommen, wie das gemacht wird. Sorry für meine Begriffstutzigkeit 

Re: Allgemeine Erläuterungen zur E-Bilanz mitschicken
Diesen allgemeinen Erläuterungsbericht kann man unter Bearbeiten - Stammdaten - Bericht - Erläuterungsbericht für eBilanz erstellen anlegen:
Allerdings darf man nicht einfach drauf losschreiben - es muss XHTML sein. Das heißt: Absätze müssen zwischen <p> und </p>, neue Zeile ist <br/> usw. usf. - man muss das peinlich genau einhalten, sonst meckert ELSTER bei der Validierung, und die eBilanz lässt sich nicht übermitteln.
Nähere Infos zu XHTML finden Sie auch im myebilanz-Handbuchkapitel 15.7 "XHTML für Fußnoten" ab Seite 146.
Generell will das Finanzamt aber möglichst wenig oder gar keine zusätzlichen Erläuterungen (und/oder Fußnoten) - die eBilanz soll sich möglichst unmittelbar aus den übermittelten Werten ergeben, ohne dass es vieler Erläuterungen bedarf. Wenn man mit Fibu-Konten arbeitet, kann man ja auch "sprechende" Kontenbezeichnungen verwenden...
Allerdings darf man nicht einfach drauf losschreiben - es muss XHTML sein. Das heißt: Absätze müssen zwischen <p> und </p>, neue Zeile ist <br/> usw. usf. - man muss das peinlich genau einhalten, sonst meckert ELSTER bei der Validierung, und die eBilanz lässt sich nicht übermitteln.
Nähere Infos zu XHTML finden Sie auch im myebilanz-Handbuchkapitel 15.7 "XHTML für Fußnoten" ab Seite 146.
Generell will das Finanzamt aber möglichst wenig oder gar keine zusätzlichen Erläuterungen (und/oder Fußnoten) - die eBilanz soll sich möglichst unmittelbar aus den übermittelten Werten ergeben, ohne dass es vieler Erläuterungen bedarf. Wenn man mit Fibu-Konten arbeitet, kann man ja auch "sprechende" Kontenbezeichnungen verwenden...
Re: Allgemeine Erläuterungen zur E-Bilanz mitschicken
Nachtrag: Diese Textbausteine à la "Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Nennwert angesetzt" etc., die gewöhnlich unter Handelsbilanzen stehen, sind in der Steuerbilanz fürs Finanzamt völlig überflüssig! Das Gefummel kann man sich in der eBilanz also komplett sparen.