Bei den neueren Taxonomien darf der Summenposition "Forderungen/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" nichts mehr zugewiesen werden; die einzelnen Einträge müssen bei den zugehörigen Unterpositionen gemacht werden.
Dabei ist zu beachten, dass blau dargestellte "davon"-Positionen lediglich Zusatzinformationen sind, die nicht in die Berechnung mit eingehen (siehe auch Handbuchkapitel 8.2.1).
Der richtige Ort für "normale" Forderungen/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist der Unterpunkt "übrige":
Zusätzlich können Sie danach noch die blauen "davon"-Positionen zur weiteren Information belegen.