Korrektur Drohverlustrückstellung für Steuerbilanz

Allgemeines zum XML-Format der eBilanz
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Christian
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Korrektur Drohverlustrückstellung für Steuerbilanz

Beitrag von Christian »

Ich arbeite an dem Jahresabschluss für meine GmbH. Die Handelsbilanz ist fertig und plausibel. Dort habe ich aber u.a. Drohverlustrückstellungen ausgewiesen, die ich im Rahmen einer steuerlichen Überleitungsrechnung um 1000 Euro korrigieren möchte. Dafür habe ich nachstehende Positionen korrigiert:

Sonstige betriebliche Aufwendungen: de-gaap-ci:is.netIncome.regular.operatingTC.otherCost.miscellaneous=6300,(-1000)
Rückstellungen: de-gaap-ci:bs.eqLiab.accruals.other=3070,3095,(-1000)

Die Ermäßigung der Rückstellungen und der höhere Jahresüberschuss sollten sich auf der Passivseite ausgleichen, aber tatsächlich werden die Rückstellungen ermäßigt, aber der höhere Jahresüberschuss wird auf der Passivseite nicht ausgewiesen, so dass Aktiva nicht mehr gleich Passiva sind.

Frage: wie mache ich das korrekt? Muss ich den Jahresüberschuss (Pseudokonto 0) auch um 1000 ermäßigen?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
mhanft
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Re: Korrektur Drohverlustrückstellung für Steuerbilanz

Beitrag von mhanft »

Christian hat geschrieben: Mo Feb 06, 2023 11:51 amFrage: wie mache ich das korrekt? Muss ich den Jahresüberschuss (Pseudokonto 0) auch um 1000 ermäßigen?
Erhöhen, nicht ermäßigen. Wenn Sie 1000 € weniger Kosten (Zuführung zu Rückstellungen) haben, erhöht sich ja Ihr Gewinn, und Sie müssen die 1.000 zum Jahresüberschuss dazuzählen:
Überleitungswert zum Jahresüberschuss
Überleitungswert zum Jahresüberschuss
myebilanz2837.png (37.54 KiB) 2537 mal betrachtet
Beachten Sie außerdem, dass es im Steuerlichen Betriebsvermögensvergleich (wie der Name ja schon sagt) keine Überleitungsrechnung gibt - hier müssen Sie von vornherein die steuerlichen Werte eintragen (wenn Sie mit Konten arbeiten, also die Korrekturwerte in "ggf. manuell" - oder gleich ganz ohne Konten und einfach nur die steuerlichen Werte in "ggf.manuell").
Christian
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Re: Korrektur Drohverlustrückstellung für Steuerbilanz

Beitrag von Christian »

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Sie haben natürlich recht, der Gewinn muss erhöht werden. Dann passt es.

Eine Anschlussfrage hätte ich noch: ich habe in meiner GmbH auch Aktiengewinne gemacht, die ja zu 95% steuerfrei sind. 5% sind als nicht abziehbare Betriebsausgaben steuerlich wieder dem Gewinn hinzuzurechnen. Wie nehme ich da die entsprechenden Korrekturen vor? Angenommen ich habe 10.000 Euro Gewinne. Dann würde ich:

1. die Erlöse aus den Verkäufen von Finanzanlagen um 10.000 Euro ermäßigen
2. das Konto "nicht abziehbare Betriebsausgaben" um -500 Euro korrigieren
3. und den Gewinn um -9500 Euro ermäßigen

Ist das richtig so?
mhanft
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Re: Korrektur Drohverlustrückstellung für Steuerbilanz

Beitrag von mhanft »

Da kenne ich mich leider überhaupt nicht damit aus - und wie Sie so etwas in Ihrem Jahresabschluss deklarieren, wäre auch steuerliche Beratung, und die ist mir sowieso gesetzlich verboten. Aber die eBilanz ist ja nur ein Spiegelbild Ihrer "Papier-Bilanz" - also wenn Sie es dort genauso eintragen wie in einer Papier-Bilanz, die Sie per Post ans Finanzamt schicken würden, müsste es passen.

Zum Thema "nicht abziehbare Betriebsausgaben" gibt es allerdings das myebilanz-Handbuchkapitel 15.14 ab Seite 181. Für Kapitalgesellschaften (GmbH) steht da aber im wesentlichen nur drin, dass nicht abziehbare Betriebsausgaben in der (e)Bilanz wie ganz normale Betriebsausgaben behandelt werden und die Nichtabziehbarkeit nur in der Körperschaftsteuererklärung (also außerbilanziell) Berücksichtigung findet. Ob und wie das auch mit negativen nicht abziehbaren Betriebsausgaben funktioniert, kann ich allerdings nicht sagen.
Christian
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Re: Korrektur Drohverlustrückstellung für Steuerbilanz

Beitrag von Christian »

Vielen Dank trotzdem!

Viele Grüße,
Christian
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