Es gelingt mir nicht, den Gewinn so einzutragen, dass das Programm nicht meckert (EV angekreuzt).
Ich habe in der Bilanz die Konten
860 für den Gewinn,
846 für die gesetzliche Rücklagen und
869 Vortrag auf neue Rechnung
und erhalte die Fehlermeldunng:
Feldidentifikator: gaap:bs.eqLiab.equity.retainedEarnings
eBilanz-Berichtsteil: Bilanz
eBilanz-Position: Eigenkapital, Gewinn-/Verlustvortrag - bei Kapitalgesellschaften
RegelName: /Kontext/hgb/UnerlaubteAngabeEigenkapGewinnvortragKST
FachlicheFehlerId: 170405086
myebilanz-Tipp: Wenn Sie einen Bilanzgewinn im Bilanz-Eigenkapital ausweisen, dürfen Sie dort
nicht gleichzeitig einen Gewinn-/Verlustvortrag eintragen, da dieser im Bilanzgewinn
enthalten sein muss. Lesen Sie das Handbuchkapitel über den Eigenkapitalausweis
in der Bilanz.
Text: Es liegt eine werthaltige Angabe zu 'bs.eqLiab.equity.retainedEarnings' vor. Dies ist bei der gegebenen Belegung der Position 'genInfo.report.id.incomeStatementendswithBalProfit' nicht zulässig.
Gewinn und Vortrag in UG, skr3
Re: Gewinn und Vortrag in UG, skr3
Hallo, im myebilanz-Tipp steht ja bereits:
Wenn Sie einen Bilanzgewinn im Bilanz-Eigenkapital ausweisen, dürfen Sie dort nicht gleichzeitig einen Gewinn-/Verlustvortrag eintragen, da dieser im Bilanzgewinn enthalten sein muss. Lesen Sie das Handbuchkapitel über den Eigenkapitalausweis in der Bilanz.
Die erwähnten Kapital für "Bilanzgewinn mit Ergebnisverwendung" sind 15.3.2 und 15.4.3.2.
Für die gesetzliche Rücklage einer UG gibt es außerdem noch das Kapitel 15.16 ab Seite 195.
Falls Sie damit nicht weiterkommen sollten, verwenden Sie bitte die Programmfunktion "Hilfe - Fehlersuche - Dateien an Support einsenden", dann rutsche ich Ihre Konten an die richtigen Stellen.
Wenn Sie einen Bilanzgewinn im Bilanz-Eigenkapital ausweisen, dürfen Sie dort nicht gleichzeitig einen Gewinn-/Verlustvortrag eintragen, da dieser im Bilanzgewinn enthalten sein muss. Lesen Sie das Handbuchkapitel über den Eigenkapitalausweis in der Bilanz.
Die erwähnten Kapital für "Bilanzgewinn mit Ergebnisverwendung" sind 15.3.2 und 15.4.3.2.
Für die gesetzliche Rücklage einer UG gibt es außerdem noch das Kapitel 15.16 ab Seite 195.
Falls Sie damit nicht weiterkommen sollten, verwenden Sie bitte die Programmfunktion "Hilfe - Fehlersuche - Dateien an Support einsenden", dann rutsche ich Ihre Konten an die richtigen Stellen.
Re: Gewinn und Vortrag in UG, skr3
Tut mir leid, bin zu dumm dazu. Habe nur einen IQ von 124.
Den steuerrechtlichen Jahresüberschuss errechne ich in der GuV aus dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss, indem ich die Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und die Einstellungen in die gesetzlichen Rücklagen abziehe.
In der Bilanz steht dann der Jahresüberschuss (das war bei mir immer auch der Bilanzgewinn), die Gewinnvorträge und die gesetzlichen Rücklagen inklusive der neu eingestellten Rücklagen. Wenn das alles zusammen der Bilanzgewinn ist, dann ist der Bilanzgewinn ja die Summe aller Jahresüberschüsse von Anfang an.
Kann das sein?
Das Problem bei den Erläuterungen ist, dass sie bei aller Eindeutigkeit ihrer Begrifflichkeit nicht in ein normal-menschliches Hirn hinein gehen. Das gilt ganz besonders für so eine Unverschämtheit wie der Taxonomie, die den Steuerpflichtigen ohne Erläuterung vor die Füsse geworfen wird, und ebenso für sämtliche Steuergesetze, bei denen man nach 15 Minuten krank wird, wenn man sie liest.
Warum müssen Menschen anderen Menschen immer so viele Probleme bereiten? Das geht einfacher!
(kleine philosophische Anmerkung)
Den steuerrechtlichen Jahresüberschuss errechne ich in der GuV aus dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss, indem ich die Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und die Einstellungen in die gesetzlichen Rücklagen abziehe.
In der Bilanz steht dann der Jahresüberschuss (das war bei mir immer auch der Bilanzgewinn), die Gewinnvorträge und die gesetzlichen Rücklagen inklusive der neu eingestellten Rücklagen. Wenn das alles zusammen der Bilanzgewinn ist, dann ist der Bilanzgewinn ja die Summe aller Jahresüberschüsse von Anfang an.
Kann das sein?
Das Problem bei den Erläuterungen ist, dass sie bei aller Eindeutigkeit ihrer Begrifflichkeit nicht in ein normal-menschliches Hirn hinein gehen. Das gilt ganz besonders für so eine Unverschämtheit wie der Taxonomie, die den Steuerpflichtigen ohne Erläuterung vor die Füsse geworfen wird, und ebenso für sämtliche Steuergesetze, bei denen man nach 15 Minuten krank wird, wenn man sie liest.
Warum müssen Menschen anderen Menschen immer so viele Probleme bereiten? Das geht einfacher!
(kleine philosophische Anmerkung)
Re: Gewinn und Vortrag in UG, skr3
Hallo, das ist - zumindest für die eBilanz - falsch. KSt und GewSt sind nicht abziehbare Betriebsausgaben (siehe auch myebilanz-Handbuchkapitel 15.14 ab Seite 186); die Einstellung in die gesetzliche Rücklage ist eine Ergebnisverwendung (siehe myebilanz-Handbuchkapitel 15.16 ab Seite 195).
KSt und GewSt stehen also ganz normal in der GuV (und mindern dadurch auch den Jahresüberschiss). Die Hinzurechnung erfolgt lediglich in den Anlagen zur KSt-Erklärung, also völlig abseits der eBilanz. Und die Einstellung in Rücklagen ist eine Ergebnisverwendung - die ändert also nichts am Ergebnis (=Jahresüberschuss aus der GuV) selbst.
Ja, fast. Die Rücklagen zählen nicht zum Bilanzgewinn. Der Bilanzgewinn ist der Vorjahres-Bilanzgewinn plus der aktuelle Jahresüberschuss minus die Einstellung in Rücklagen (und minus Gewinnausschüttung, falls es eine gibt). Siehe Handbuchkapitel 15.3.2 und 15.4.3.2.Dora hat geschrieben: ↑Do Jun 01, 2023 1:48 pmIn der Bilanz steht dann der Jahresüberschuss (das war bei mir immer auch der Bilanzgewinn), die Gewinnvorträge und die gesetzlichen Rücklagen inklusive der neu eingestellten Rücklagen. Wenn das alles zusammen der Bilanzgewinn ist, dann ist der Bilanzgewinn ja die Summe aller Jahresüberschüsse von Anfang an. Kann das sein?
Wie gesagt: Sie können die Programmfunktion "Hilfe - Fehlersuche - Dateien an Support einsenden" verwenden, dann rutsche ich Ihre Konten an die richtigen Stellen.