meine UG hat die Berechtigung die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten zu bemessen. Ich erbringe nur Leistungen mit 19% USt. Ich erstelle die e-Bilanz für 2023.
Nun habe ich die Situation, dass Zahlungen für erbrachte Leistungen versetzt zur Periode erfolgten. Es gab also in 2022 nicht fällige Umsatzsteuer, die dann bei Zahlung in 2023 fällig wurde und dann entsprechend gemeldet und abgeführt wurde. In gleicher Weise gibt es Rechnungen für 2023, die durch die Kunden erst in 2024 beglichen wurden. Buchungstechnisch und bzgl. UStVA sowie USt-Erklärung ist mir alles klar.
Nun ist in der Bilanz aber der "in Umsatzerlösen enthaltene Bruttowert" anzugeben, da die Top Position de-gaap-ci:is.netIncome.regular.operatingTC.grossTradingProfit.totalOutput.netSales nicht direkt belegt werden darf. Statt dessen habe ich bisher immer die beiden Positionen
- de-gaap-ci:is.netIncome.regular.operatingTC.grossTradingProfit.totalOutput.netSales.grossSales.generalRateVAT
- de-gaap-ci:is.netIncome.regular.operatingTC.grossTradingProfit.totalOutput.netSales.reductionsFromGrossSales.generalRateVAT
Offenbar soll hier eine zusätzliche Verprobung der Umsatzsteuer erfolgen. Mir ist aber nicht klar, mit welcher Logik und mit welchen Brutto-Werten. Klar ist, dass am Ende der für die Periode relevante Netto-Wert für die Umsatzerlöse entstehen muss. Bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten würde man wohl den Bruttobetrag aller gestellten Rechnungen angeben. Was gebe ich aber bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten an? Denkbar sind:
- Die Bruttowerte aller Rechnungen mit Leistungszeitraum 2023,
- der Netto-Umsatz der Periode + die in der Periode fällig gewordene Umsatzsteuer,
- der Netto-Umsatz der Periode + die in der Periode fällige gewordene Umsatzsteuer + die noch nicht fällige Umsatzsteuer.
Edit: ERiC selbst führt wohl keine Verprobung durch. Ich kann zusammenhangslose Werte für beide Positionen eingeben. Solange der Netto-Umsatz stimmt, erhalte ich eine validierte e-Bilanz.
Ich bin für Ideen äußerst dankbar.
Mit besten Grüßen