myebilanz 2.1.0.0 veröffentlicht; Hinweise zu Fibu-Konten-Pflicht und Anlagenverzeichnis

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mhanft
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myebilanz 2.1.0.0 veröffentlicht; Hinweise zu Fibu-Konten-Pflicht und Anlagenverzeichnis

Beitrag von mhanft »

Ab sofort können Sie Version 2.1.2.0 von myebilanz herunterladen.

Änderungen gegenüber der bisherigen Version:
  • Das ELSTER-Modul ("ERiC") wurde auf die neueste Version (41.2.6.0) aktualisiert. Für den Anwender ändert sich dadurch nichts.
  • Taxonomie 6.8 (Pflicht ab 31.12.2025) ist eingebaut, kann aber vorläufig (bis zu einem Programm-Update im Sommer 2025) nur für die lokale Validierung und für Testübermittlungen genutzt werden.
  • An drei Stellen (Unternehmensstammdaten, Gesellschafterstammdaten und Daten der Gesamthand von Sonder- und Ergänzungsbilanzen) kann jetzt die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-Id) eingetragen werden, die seit November 2024 jedem Unternehmen zugeteilt wird. Falls schon eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id) vorhanden ist, ist die W-Id damit identisch und kann per Allgemeinverfügung sofort verwendet werden. Hat das Unternehmen keine USt-Id und auch noch keine W-Id, kann das Feld aktuell noch leer gelassen werden. Übermittelt wird es erst ab Taxonomie 6.8. "DE" ist bereits vorgegeben, so dass nur die neun Ziffern eingetragen werden müssen. Das Unterscheidungsmerkmal für mehrere "Unter-Firmen" (eine fünfstellige Zahl hinter einem Bindestrich) wird erst ab 2026 verwendet, ist daher aktuell fest auf "-00001" eingestellt und kann nicht geändert werden. Wie auch bei den Steuernummern werden formal korrekte W-Id grün dargestellt und formal falsche W-Id rot.
  • Seit der Einführung des Shortcuts STRG-A für "Ansicht - PDF-Anzeige" hat das Auswählen des gesamten Textes mit STRG-A in diversen Fenstern nicht mehr funktioniert. Der Shortcut STRG-A wurde daher entfernt; die PDF-Anzeige hat jetzt den Shortcut STRG-P. Die Menüfunktion "Ansicht - Positionen" hat dadurch keinen Shortcut mehr, da diese Funktion im Lauf der Zeit sowieso überflüssig geworden ist (und vielleicht eines Tages sogar entfernt wird).
Wie gehabt können Sie alle PLUS-Komfortfunktionen auch in der BASIS-Version kurz ansehen und ausprobieren. Wenn Sie noch eine (BASIS-)INI-Datei aus dem Vorjahr besitzen und die PLUS-Version für das aktuelle Jahr gekauft (und den Lizenzschlüssel eingegeben) haben, können Sie im "Basis-Demo-Modus" einfach das Datum des Bilanzstichtags auf das aktuelle Jahr ändern und arbeiten dann sofort mit der PLUS-Version weiter.

Sie können die neue Version wie üblich über den Link https://www.myebilanz.de/setup.php herunterladen (Sie werden dann automatisch zum Download-Server weitergeleitet). Wenn Sie das Programm bereits installiert haben, können Sie auch den integrierten Update-Button verwenden.

Einen Lizenzschlüssel zur Freischaltung der PLUS-Komfortfunktionen können Sie im myebilanz-Online-Shop kaufen.

Und hier noch ein wichtiger Hinweis für die nähere Zukunft:

Im Jahressteuergesetz 2024, das ab 2025 in Kraft tritt findet sich der folgende Absatz:
Jahressteuergesetz 2024
Jahressteuergesetz 2024
myebilanz3398.png (119.92 KiB) 2073 mal betrachtet
Für die eBilanz bedeutet das bei strenger Auslegung, dass die "Direkte Betragseingabe" (Handbuchkapitel 8.2.2) ab 2025 nicht mehr zulässig sein wird - und dass der Anlagenspiegel (mit den Summenwerten aller Wirtschaftsgüter einer Kategorie) nicht mehr genügen wird (sondern dass wirklich jedes einzelne Wirtschaftsgut mit seinen Abschreibungsdaten aufgeführt werden muss).

Es ist noch nicht klar, wie streng (und ab wann) die Finanzämter diese Neuregelung tatsächlich anwenden werden. Von ELSTER-Seite hört man jedenfalls, dass bis einschließlich Taxonomie 6.8 (also auch noch für Jahresabschlüsse 2025) keine technischen Vorkehrungen getroffen werden, eine eBilanz-Übermittlung ohne Fibu-Konten (und/oder ohne Anlagenverzeichnis) zu verhindern. Ob und welche diesbezüglichen Änderungen es mit Taxonomie 6.9 geben wird, ist noch nicht endgültig beschlossen.

Aber auch wenn Sie für 2025 Ihre eBilanz noch ohne Fibu-Konten übermitteln, hätte Ihr Finanzamt bereits das Recht, eine erneute Übermittlung mit Fibu-Konten von Ihnen zu fordern. Falls Sie also derzeit die "Direkte Betragseingabe" ohne Fibu-Konten verwenden, wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, die Umstellung Ihrer eBilanz auf Fibu-Konten zu überdenken und ab 2025 einzuführen. Falls Ihre Fibu-Software keinen Saldenexport zulässt, ist im Handbuchkapitel 15.5.2 beschrieben, wie Sie eine Excel-Saldenliste manuell erzeugen können.

Ein Anlagenverzeichnis können Sie aktuell nur in Textform (mit "Kopieren+Einfügen") unter "Bearbeiten/Stammdaten/Bericht/Anlagenverzeichnis für eBilanz/Erstellen/Einfacher Text" in Ihre eBilanz einfügen. Ob und wie myebilanz an dieser Stelle weitere Unterstützung bieten kann (z.B. durch einen CSV-Import einer AfA-Tabelle oder gar eine Art "Mini-Excel-Anlagenverwaltung"), werde ich im Laufe des nächsten Jahres näher untersuchen (evtl. bietet auch die künftige Taxonomie 6.9 dafür irgendwelche neuen Möglichkeiten).

Bis dahin wünsche ich Ihnen ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr 2025!
mhanft
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Re: myebilanz 2.1.0.0 veröffentlicht; Hinweise zu Fibu-Konten-Pflicht und Anlagenverzeichnis

Beitrag von mhanft »

Gemäß § 52 EStG ist das Anlagenverzeichnis erst für Wirtschaftsjahre ab 2028 zu übermitteln.
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