Re: Muss GmbH Gesellschafter zwingend angegeben werden ?
Verfasst: So Jul 13, 2014 6:29 pm
Ah, danke für die Info. In der Übersicht bekannter Fehler habe ich zu dem Thema nur die Nr. 24 gefunden: genügt, damit ERiC glücklich und zufrieden ist
(der Rest wird dann vom Programm automatisch geNILt bzw. bei den Anteilen als 1/1 übermittelt).
Im ELSTER-Entwicklerforum habe ich jetzt übers Wochenende natürlich noch keine Antwort erhalten. Da bin ich gespannt drauf, was die sagen...
Interessanterweise stimmt aber noch nicht mal das: Wenn Sie in myebilanz beim Gesellschafter bei taxnumber oder taxid ein Minuszeichen in der INI-Datei setzen, werden diese beiden Positionen vom Programm als NIL übermittelt, und es funktioniert trotzdem (auch mit ERiC 19 und Taxonomie 5.1). Lediglich der Name darf nicht geNILt werden (das geht nicht, habe ich probiert), da wird jetzt halt ein realer Name (namens "-") übermittelt. Ich habe die Einträge in der INI-Datei testweise mal aufs nötigste reduziert:Fehler im Technischen Leitfaden zur Taxonomie 5.2 zu Tz. 14.10.3.1 Buchst. s): Fälschlicherweise wird die zwingende werthaltige Übermittlung entweder der IdNr. [genInfo.company.id.shareholder.taxid] oder der StNr. eines jeden der angegebenen Gesellschafter [genInfo.company.id.shareholder.taxnumber] gefordert. Die auf dieser Anforderung beruhende ERiCPrüfung (Fehler-Code 170205037) erfolgt somit zu Unrecht. Der Fehler wird mit ERiC 20 und im Technischen Leitfaden zur Taxonomie 5.3 behoben.
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[shareholder1]
name=-
legalStatus=NPP

Im ELSTER-Entwicklerforum habe ich jetzt übers Wochenende natürlich noch keine Antwort erhalten. Da bin ich gespannt drauf, was die sagen...