Nicht ganz, da ja ein Gewinn/Verlust für den Zeitraum 01.01.2016 - 27.10.2016 ermittelt werden muss.
Hallo Herr Langer, daran hätte ich schon gedacht, aber ich hätte erwartet, dass man diesen Gewinn bei der Liquidationsanfangsbilanz in einer GuV "mitliefern" könnte. Probiert habe ich das aber nicht (und ich gebe zu: eine GuV in einer Eröffnungsbilanz ergibt nicht so recht einen Sinn).
Eigenartigerweise unterscheidet die Taxonomie hier auch zwischen
- Liquidationsanfangsbilanz: Die Liquidationsanfangsbilanz stellt die Ausgangsgröße für die Ermittlung des Liquidations- bzw. Abwicklungsgewinnes dar. Sofern im GAAP-Berichtsteil "Bilanz" eine entsprechende Bilanz übermittelt wird, ist dies zur Position "Liquidationsanfangsbilanz" anzukündigen.
- und
- Liquidationseröffnungsbilanz: (hier gibt es keine Erläuterung in der Taxonomie) Diese darf in einer eBilanz nicht verwendet/eingereicht werden (als Hinweis zu Gesetzen wird § 270 Abs. 1 AktG und § 71 Abs. 1 GmbHG angegeben, was inhaltlich aber auch nicht recht weiterhilft)
Sind das lediglich zwei unterschiedliche Ausdrücke für denselben Sachverhalt? Würden in der Taxonomie aber "LAB" und "LEB" (also durchaus unterschiedlich) heißen...
Sie könnten den Abweichler von der Taxonomie ja farbig hinterlegen.
Wenn das mal so einfach wäre, in diesen Dialogboxen herumzufummeln...

Aber muss ja auch nicht. Wenn ich das "EL" einfach stets in "E" umwandle, stört es ja niemanden.