Hallo, ich denke, ein absolutes "richtig" und "falsch" gibt es in diesen Dingen nicht. Ich persönlich finde, dass auch die "Reinigung" von Büroräumen und -gebäuden zu deren "Instandhaltung" gehört (das hatte ich auf eigene Faust aus logischer Anschauung heraus so zugeordnet, bevor ich den Datev-Kontenplan kannte); die Datev ist da offenbar anderer Meinung (Reinigung ist dort etwas "sonstiges"). Aber dass die Reinigung grundsätzlich zu den Gebäudekosten gehört, sieht man meiner Meinung nach ja schon am 42er Konto - ernsthaft "sonstige" Dinge stehen sonst ja auf den 49er Konten. Warum die Datev an dieser Stelle das Konto 4250 da so explizit aus den Gebäudekosten herausnimmt, weiß ich nicht. Ich habe jetzt schon für mich selbst zwei eBilanzen (für 2013 und 2014) abgegeben, mit dem Konto 4250 bei der Gebäude-Instandhaltung, und das Finanzamt hat nicht gemeckert (würde es bei "sonstiges" aber vermutlich auch nicht). Diese Entscheidung bleibt also letztendlich Ihrem persönlichen Geschmack überlassen...
Wo Sie das Konto 1780 hinstecken, spielt im Prinzip auch keine Rolle - solange nachher kein negativer Bilanzposten dabei herauskommt. Wobei ich es von mehreren Steuerberatern eigentlich nur so kenne, dass dieses Konto in der Bilanz ohnehin nicht mehr auftaucht, weil die Umsatzsteuer normalerweise vor dem Jahresabschluss gegeneinander verrechnet wird und dann nur noch (neben den offenen Vorauszahlungen) ein einziger "Restposten" übrig bleibt (der im Idealfall ohnehin 0 EUR beträgt, wenn Sie nach der Abgabe der letzten USt-VAM keine USt-relevanten Buchungen mehr gemacht haben). Also etwa so:
- Für USt-Voranmeldungen, die nicht mehr im laufenden Jahr bezahlt (bzw. erstattet) wurden (also i.d.R. Dezember, bei Dauerfristverlängerung zusätzlich November), als Gegenkonto für 1780 nicht das Bankkonto nehmen, sondern 1737 (bzw. 1545 für Erstattungen)
- Alle anderen USt-Konten (157x, 177x, 1780, ggf. 1781) über ein Verrechnungskonto (z.B. 1590) ausbuchen.
- Im Idealfall ist das Verrechnungskonto danach 0. Falls eine USt-Schuld entsteht, diese vom Verrechnungskonto auf 1737 umbuchen (steht dann in den Passiva bei Umsatzsteuerverbindlichkeiten); bei einem USt-Guthaben auf 1545 umbuchen (steht dann in den Aktiva bei den Umsatzsteuerforderungen).
Das ist so das mir bekannte Standardverfahren (und ist auch nochmal ausführlicher in
meinem Buch in Kapitel 5.2.2 "Abschlussbuchungen / Umsatzsteuer" erläutert).
Wenn Sie diese USt-Verrechnung vor dem Jahresabschluss
nicht machen wollen, müssen Sie halt vorher ausrechnen, ob (insgesamt) eine USt-Schuld oder ein USt-Guthaben entsteht und alle beteiligten Konten dann der jeweiligen Bilanzseite (Aktiva / Umsatzsteuerforderungen bzw. Passiva / Umsatzsteuerverbindlichkeiten) zuweisen. (Die Vorlage in
myebilanz ist so gestaltet, dass auch unterjährig - also
während der laufenden Buchungen - jederzeit eine "funktionierende" Bilanz, also Aktiva=Passiva, erzeugt werden kann. Da die Konten 1780 und 1781 normalerweise im Soll bebucht werden, habe ich diese den Aktiva zugeordnet, um negative Bilanzposten zu vermeiden. Eine Zuweisung bei den Passiva, wo auch die Konten 177x stehen, funktioniert natürlich auch (auch mit den 157x-Konten); diese Werte wären dort dann eben negativ und vermindern insgesamt die Bilanzsumme. Ihre Entscheidung.)