Hallo,
muss die Eröffnungsbilanz eigentlich für jedes neue GJ via e-Bilanz ans Finanzamt übermittelt werden oder nur im ersten GJ bzw. bei Wechsel von EÜR zu Bilanzierung?
Danke!
Eröffnungsbilanz: Für jedes neue GJ zu übermitteln?
Re: Eröffnungsbilanz: Für jedes neue GJ zu übermitteln?
Hallo - letzteres gilt: Eine Eröffnungsbilanz braucht man nur bei Geschäftseröffnung und beim Wechsel von EÜR auf Bilanzierung.
Der Grund ist ganz einfach: Im "laufenden Betrieb" würde in einer "Eröffnungs"bilanz vom z.B. 1.1.2018 (0.01 Uhr) exakt das gleiche drin stehen wie in der unmittelbar vorherigen Jahresschlussbilanz (also vom 31.12.2017 23.59 Uhr). Daher ist eine solche Bilanz unnötig.
Der Grund ist ganz einfach: Im "laufenden Betrieb" würde in einer "Eröffnungs"bilanz vom z.B. 1.1.2018 (0.01 Uhr) exakt das gleiche drin stehen wie in der unmittelbar vorherigen Jahresschlussbilanz (also vom 31.12.2017 23.59 Uhr). Daher ist eine solche Bilanz unnötig.
Re: Eröffnungsbilanz: Für jedes neue GJ zu übermitteln?
Danke für die schnelle Antwort!