Guten Tag,
ich habe 2018 als Einzelunternehmer mit der Version 0.9.6.2 in meiner Bilanz einen errechneten Betrag X als Privateinlage mit Konto 1890 ausgewiesen, der nun im Folgejahr zu einer Aufforderung zur Stellungnahme des FA führte: "Das Schlusskapital des Vorjahres [oben genannter Betrag X] stimmt nicht mit dem Anfangskapital 0€ überein." Nun frage ich mich nach dem Zusammenhang.
Kann es sein, dass der Betrag von myebilanz unter einem anderen Konto übergeben wurde, das auf das Schlusskapital schließen lässt? Wenn ja, welches?
Kann es andere Gründe für diese Interpretation des FA geben, obwohl ich bereits seit Erscheinen von myebilanz auf diese Weise unbeanstandet buche?
Vielen Dank!
Michael Bruhn
Privateinlagen werden als Schlusskapital interpretiert
Re: Privateinlagen werden als Schlusskapital interpretiert
Hallo Herr Bruhn, das Eigenkapital eines Einzelunternehmers ergibt sich in der Bilanz ja aus
+ Anfangskapital
+ Einlagen
- Entnahmen
+ Jahresüberschuss aus GuV
---------------------------------
= Eigenkapital
========================
Das muss in der eBilanz auch alles separat ausgewiesen werden.
Und das Eigenkapital aus dem Jahr X muss dann in der eBilanz des Jahres X+1 wieder unter Anfangskapital erscheinen. Das war bei Ihnen offenbar nicht der Fall.
Im Handbuchkapitel 15.4.1 finden Sie eine ausführliche Darstellung des Eigenkapitals von Einzelunternehmern.
+ Anfangskapital
+ Einlagen
- Entnahmen
+ Jahresüberschuss aus GuV
---------------------------------
= Eigenkapital
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Das muss in der eBilanz auch alles separat ausgewiesen werden.
Und das Eigenkapital aus dem Jahr X muss dann in der eBilanz des Jahres X+1 wieder unter Anfangskapital erscheinen. Das war bei Ihnen offenbar nicht der Fall.
Im Handbuchkapitel 15.4.1 finden Sie eine ausführliche Darstellung des Eigenkapitals von Einzelunternehmern.
Re: Privateinlagen werden als Schlusskapital interpretiert
Hallo Herr Hanft, vielen Dank für Ihre Erklärung!
Genauso verhielt es sich, ich hatte das Anfangskapital bisher nie angegeben und das jetzt für das beanstandete Jahr nachgeholt.
Genauso verhielt es sich, ich hatte das Anfangskapital bisher nie angegeben und das jetzt für das beanstandete Jahr nachgeholt.