Hallo,
ich nutze MyEbilanz Plus und wollte heute zum erstenmal die Bundesanzeiger funktion nutzen . Als Kleinst GmbH bin ich nur verpflichtet die Bilanz der obersten Posten abzugeben. D.h. folgendermaßen:
Minimalbilanz einer Kleinstkapitalgesellschaft:
Aktivseite Passivseite
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
B. Umlaufvermögen B. Rückstellungen
C. Rechnungsabgrenzungsposten C. Verbindlichkeiten
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung D. Rechnungsabgrenzungsposten
Das Problem ist aber das myebilanz z.b. den Buchstaben C und D der Aktivsetie wegläßt. Trage ich für D eine 0 ein dann tauch dieser Posten dann zwar auf ich bekomme dann aber in der Plausi Prüfung folgenden Fehler:
myebilanz-Tipp: Diese Position darf in einer Steuerbilanz nicht enthalten sein.
Die eBilanz habe ich zwar über Elster schon abgegeben aber dennoch würde ich gern alles aus Dokumentationszwecken korrekt abspeichern und hinterlassen.
Gibt es hierfür eine Lösung?
Danke und Beste Grüße
Bundesanzeiger Funktion für Kleinst GmbHs
Re: Bundesanzeiger Funktion für Kleinst GmbHs
Hallo,
meiner Meinung nach brauchen Sie Bilanzpositionen, an denen Sie "nichts zu melden" haben, auch nicht explizit mit 0 aufführen. Für die Rechnungsabgrenzungsposten können Sie tatsächlich eine 0 ins Feld "ggf. manuell" eintragen (weil diese auch steuerlich relevant sind). Alles, was in der Taxonomie lila dargestellt wird, ist tatsächlich in einer Steuerbilanz nicht zugelassen (auch dann nicht, wenn 0 drinsteht); daher der ELSTER-Validierungsfehler: Sie können aber auch trotz ELSTER-Validierungsfehler mit "Ansicht - Bundesanzeiger" die Bundesanzeiger-Datei exportieren - hier findet ja keine ELSTER-Validierung statt.
Wenn Sie unbedingt eine Handelsbilanzposition (die steuerlich nicht zulässig ist) auch ELSTER-validieren wollen, müssen Sie "Bearbeiten - Stammdaten" aufrufen, auf den Tab "Bericht" gehen und dort folgende Einstellungen vornehmen:
Aber insbesondere der "Aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" kommt in (e)Bilanzen eh nur höchst selten vor - und wenn Sie dort sowieso nichts stehen haben, können Sie den meiner Meinung nach auch einfach weglassen, dann sparen Sie sich die ganze Mühe zum "Tricksen" (die wegen der Validierung des ELSTER-Moduls nötig wäre).
meiner Meinung nach brauchen Sie Bilanzpositionen, an denen Sie "nichts zu melden" haben, auch nicht explizit mit 0 aufführen. Für die Rechnungsabgrenzungsposten können Sie tatsächlich eine 0 ins Feld "ggf. manuell" eintragen (weil diese auch steuerlich relevant sind). Alles, was in der Taxonomie lila dargestellt wird, ist tatsächlich in einer Steuerbilanz nicht zugelassen (auch dann nicht, wenn 0 drinsteht); daher der ELSTER-Validierungsfehler: Sie können aber auch trotz ELSTER-Validierungsfehler mit "Ansicht - Bundesanzeiger" die Bundesanzeiger-Datei exportieren - hier findet ja keine ELSTER-Validierung statt.
Wenn Sie unbedingt eine Handelsbilanzposition (die steuerlich nicht zulässig ist) auch ELSTER-validieren wollen, müssen Sie "Bearbeiten - Stammdaten" aufrufen, auf den Tab "Bericht" gehen und dort folgende Einstellungen vornehmen:
- "Bilanzstandard" auf HGBM umstellen
- links bei "Elemente" STU ankreuzen
- auf das dann erscheinende kleine Kästchen links daneben klicken und eine Variante auswählen
- Speichern mit OK
- "Bearbeiten - Fibu-Daten bearbeiten" aufrufen
- und an der entsprechenden Handelsbilanzposition sowohl ins Feld "ggf. manuell" als auch ins Feld "ggf. Überleitung" eine 0 eintragen:
Aber insbesondere der "Aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" kommt in (e)Bilanzen eh nur höchst selten vor - und wenn Sie dort sowieso nichts stehen haben, können Sie den meiner Meinung nach auch einfach weglassen, dann sparen Sie sich die ganze Mühe zum "Tricksen" (die wegen der Validierung des ELSTER-Moduls nötig wäre).
Re: Bundesanzeiger Funktion für Kleinst GmbHs
Vielen Dank für die ausführliche und schnelle Antwort. Wahrscheinlich haben Sie recht und die Posten sind nicht notwendig. Vermutlich habe ich das zu eng gesehen ich denke ich werde es ohne diese Posten versuchen.