Seite 1 von 1

Verlustvortrag bei GbR (aus ltd.)

Verfasst: Mi Sep 14, 2022 1:56 am
von WNj
Ich habe eine durch Brexit-Zwangsumwandlung aus einer ltd. entstandene GbR, bei der noch für einige Zeit ein übernommener Verlustvortrag besteht und bestehen wird, da nur in kleinen Schritten abbaubar.
Die Eingabe in de-gaap-ci:bs.eqLiab.equity.subscribed.unlimitedLiablePartners.accumLoss ist aber ein informativer "davon" Wert.
Wo gebe ich den Verlustvortrag denn korrekterweise ein?

Re: Verlustvortrag bei GbR (aus ltd.)

Verfasst: Mi Sep 14, 2022 12:13 pm
von mhanft
In der Bilanz zählt ein Gewinn-/Verlustvortrag einfach zum "Anfangskapital". Da zählt man also Festkapital, Variables Kapital, Verlustvortrag etc. alles zusammen und schreibt das ins "Anfangskapital". Die blauen "davon"-Positionen (die nicht in die Berechnung mit eingehen) kann man danach noch zur Information befüllen - oder auch nicht, denn in der Kapitalkontenentwicklung kann/sollte man das sowieso separat ausweisen. Da gibt es z.B. die Eigenkapitalvarianten "Festkapital", "Variables Kapital", "Verlustvortrag" etc. Die Summe muss dann natürlich wieder den Angaben im Bilanz-Eigenkapital entsprechen.