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GoBD konforme Ablage von ZUGFeRD-Rechnungen

Verfasst: Do Apr 10, 2025 11:39 am
von Prabha
"die E-Rechnungspflicht ist seit Jahresbeginn in Kraft – und viele KMU stellen fest, dass sich scheinbar wenig geändert hat. Doch das ist ein Irrtum. Das Problem: Viele Unternehmen erkennen E-Rechnungen häufig gar nicht, wenn sie diese erhalten. Dank der mitgelieferten Leseansicht wirken beispielsweise ZUGFeRD-Rechnungen auf den ersten Blick wie normale PDFs. Und werden entsprechend häufig falsch behandelt. Tatsächlich kommt es aber darauf an, dass die beigefügte XML-Datei als Originalbeleg in einem GoBD-konformen Archiv gespeichert wird. Sonst kommt es bei der nächsten Betriebsprüfung zu einer bösen Überraschung."

Hallo,
obenstehende Information bekam ich heute in einem Newsletter.
Ist es wirklich so, dass ich nicht nur die Zugferd-Rechnung versenden muss, sondern auch die XML?
Oder hat der Informationsgeber was falsch verstanden?

Muss ich in meiner Routine etwas ändern?

Re: GoBD konforme Ablage von ZUGFeRD-Rechnungen

Verfasst: Do Apr 10, 2025 5:28 pm
von mhanft
Hallo, in einer ZUGFeRD-Rechnung ist das XML ja drin. Also wenn man das ZUGFeRD-PDF anständig speichert, ist es - meiner Meinung nach - unnötig, das XML dann nochmal separat zu speichern (und bei Bedarf kann man es ja jederzeit nochmal extrahieren).

Etwas anderes ist es, wenn der Händler nur eine XRechnung (also das reine XML, ohne ZUGFeRD-PDF drumherum) schickt. Dann muss man natürlich das XML anständig aufheben.

So denke ich mir das jedenfalls. Alles andere wäre zumindest sehr unlogisch und sinnlos.

Re: GoBD konforme Ablage von ZUGFeRD-Rechnungen

Verfasst: Do Apr 10, 2025 6:36 pm
von Prabha
So dachte ich das bis jetzt auch.

Ich werde noch mal nachfragen beim Newsletter-Versender, ob er wirklich gemeint hat, was da steht und worauf er sich bezieht.