Änderungen zur Vorversion:
- In den Absenderstammdaten können nun mehrere Bankverbindungen eingetragen werden, die in den XRechnungen für Überweisungen aufgeführt werden sollen. Dort kann auch angekreuzt werden, welche Bankverbindungen als Voreinstellung für neue XRechnungen benutzt werden sollen. Unabhängig davon kann in jeder einzelnen XRechnung nochmals ausgewählt werden, welche Bankverbindungen in dieser speziellen XRechnung erscheinen sollen.
Das bisherige einzige Bankkonto wird automatisch mit der Bezeichnung "Standardkonto" in die "neuen" Stammdaten übernommen.
Bestehende Rechnungen werden allerdings nicht geändert; d.h. wenn Sie sie als Vorlage für neue Rechnungen nehmen, müssen Sie "einmal im Leben" das gewünschte Bankkonto für Überweisungen auswählen. - Der BIC in den Absenderstammdaten (zur Angabe der Bankverbindung(en) in der Rechnung) ist jetzt optional.
- Unter Bearbeiten/Rechnung/ZUGFeRD kann jetzt auch die PDF-Kontrollansicht als Quelle für eine ZUGFeRD-Rechnung ausgewählt werden.
- Falls die originale PDF-Rechnung des Anwenders struktuelle Fehler hatte, hat Ghostscript die Konvertierung in PDF/A-1 abgebrochen, so dass die XRechnung nicht ins ZUGFeRD-PDF importiert werden konnte. Jetzt überspringt Ghostscript die "defekte" Stelle im PDF, so dass die PDF/A-1-Konvertierung gelingt und die ZUGFeRD-Rechnung erzeugt werden kann.
- Bei Rechnungsposten ohne Postenrabatt genügt es laut XRechnungs- und ZUGFeRD-Spezifikation, den Nettopreis des Postens anzugeben. Manche Rechnungsempfänger fordern jedoch stets den Bruttopreis (vor Rabatt), so dass myXRechnung jetzt den unrabattierten Bruttopreis immer in die XRechnung schreibt (auch wenn er mangels Postenrabatt identisch zum Nettopreis ist).
Außerdem finden Sie auf der Seite https://www.myxrechnung.de/400-versionen.php die Lizenzmodelle und deren Preise. Lizenzen können Sie über den Link "myXRechnung-Lizenz freischalten" auf der Website kaufen. Unterjährige "Upgrades" sind möglich (falls Sie sich während der Laufzeit einer "kleineren" Lizenz doch für eine "größere" entscheiden sollten); der bereits bezahlte Betrag wird dann zeitanteilig zu 80 Prozent angerechnet.