Guten Tag zusammen,
der Mann vom Finanzamt sagt, er kann das Kapital zum 01.01.15 aus der Bilanz zum 31.12.15 ersehen.
Mir ist nicht klar, wo das steht. Schön wären die deutschen Begriffe in der Bilanz.
Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank
Claus Gumprecht
Jahresbilanz
Re: Jahresbilanz
Hallo, das hängt von der Rechtsform ab. Anbei ein Beispiel für Einzelunternehmer. Da gibt es (im wesentlichen) die Posten "Anfangskapital", "Einlagen", "Entnahmen" und "Jahresüberschuss". Da das so aufgeteilt ist, kann das Finanzamt dem Posten "Anfangskapital" natürlich auch den Stand am 1.1. entnehmen.
Für Personen- und Kapitalgesellschaften gibt es in den jeweiligen Eigenkapitalbereichen ähnliche Positionen.
Für Personen- und Kapitalgesellschaften gibt es in den jeweiligen Eigenkapitalbereichen ähnliche Positionen.
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- Registriert: Mi Jul 13, 2016 12:28 pm
Re: Jahresbilanz
Vielen Dank.
Claus Gumprecht
Claus Gumprecht
Re: Jahresbilanz
verpflichtend ist nur die Übermittlung der Bilanz und Gewinnermittlung. Wer hier händisch eingibt, sollte m.E. nur die kürzest mögliche Bilanz AV+UV / Kapital-Verbindl.Rückst eingeben....und den Rest wie bisher mit papier ! Man spart sich jede menge Ärger und bekommt keine Rückfragen vom Finanzamt, weil deren Programm bei diesen MINIMAL-Daten auch zu keinen weiteren Fragen konkret aufruft...Und in der Papierform steht alles, was sich der Herr/die Frau vom Finanzamt wünscht.... 
