Neuigkeiten zum eBilanz-Fibu-Kontennachweis (Taxonomien 6.8 und 6.9, Jahre 2025 und 2026)

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mhanft
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Neuigkeiten zum eBilanz-Fibu-Kontennachweis (Taxonomien 6.8 und 6.9, Jahre 2025 und 2026)

Beitrag von mhanft »

Das Bundesfinanzministerium hat unter diesem Link ein Schreiben veröffentlicht, in dem genauer auf die "Fibu-Konten-Pflicht" ab 2025 eingegangen wird. Die Details können Sie dort nachlesen; hier eine kurze Zusammenfassung:

Zur Erinnerung: Die "Direkte Betragseingabe" in myebilanz wird ab dem Wirtschaftsjahr 2025 - obwohl noch technisch möglich - nicht mehr zulässig sein, wie Sie in der aktuellen Fassung von § 5 b EStG nachlesen können.

Ihre eBilanz für 2025 können Sie dennoch mit der aktuellen Taxonomie 6.8 wie bisher "einfach so" übermitteln, müssen sich aber bei Verwendung der "Direkten Betragseingabe" (ohne Fibu-Konten) darauf einstellen, dass Sie Rückfragen vom Finanzamt erhalten bzw. Ihre Fibu-Konten nachreichen müssen (ggf. per Post, falls eine technische Übernahme in myebilanz nicht möglich ist).

Ab dem Wirtschaftsjahr 2026 müssen Sie dann zwingend die Taxonomie 6.9 verwenden. Auch damit ist "zur Vermeidung von Härtefällen" immer noch eine Übermittlung ohne Fibu-Konten (also mit der "Direkten Betragseingabe") technisch möglich; aber Sie müssen in diesem Fall gemäß BMF-Schreiben "[...] die konkreten Gründe hierfür in der Taxonomieposition „Erläuterung, warum eine Übermittlung der Kontennachweise noch nicht möglich ist“ darlegen". Also: Sie müssen in Ihre eBilanz eine stichhaltige Begründung hineinschreiben, warum Sie keine Konten mitliefern!

Sie sollten sich daher - falls Sie bisher die "Direkte Betragseingabe" ohne Fibu-Konten verwenden - möglichst frühzeitig um eine Übernahme Ihrer Kontensalden aus Ihrer Fibu-Software kümmern, entweder per SQL-Abfrage, oder - universeller und meistgenutzt - per CSV-Datei, wie sie im Handbuchkapitel 15.5 beschrieben ist. Wie Sie eine solche Datei aus einer Tabelle (z.B. LibreOffice Calc oder Microsoft Excel) erzeugen können, ist ausführlich im Handbuchkapitel 15.5.2 ab Seite 176 erläutert.
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