myebilanz
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Aktuelle Programmversion: 2.0.2.0 vom 20.10.2024
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Neu: E-Rechnungen erstellen mit
myXRechnung

myebilanz-Funktionsübersicht

Hier finden Sie gemäß § 87 c Abgabenordnung die Funktionen (und Einschränkungen) von myebilanz.

myebilanz beinhaltet die folgenden Funktionen:

  • Erzeugen einer eBilanz mit den folgenden Berichtsteilen:

    • Stammdaten (Datenlieferant, Unternehmen, Anschrift, Steuernummer, Gesellschafter von Personengesellschaften)
    • Gewinn- und Verlustrechnung (auch nach dem MicroBilG-Schema, soweit gesetzlich zulässig)
    • Bilanz (Einheits- oder Steuerbilanz, oder Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung); neben der Jahresabschlussbilanz auch Eröffnungsbilanz, Zwischenbilanz, Umwandlungsbilanz, Liquidationsbilanz oder Aufgabebilanz
    • Steuerliche Gewinnermittlung bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften
    • Kontensalden zu allen eBilanz-Positionen, falls mit Fibu-Konten gearbeitet wird
    • Steuerliche Überleitungsrechnung im Fall einer steuerlich unzulässigen Handelsbilanz
    • Ergebnisverwendung von Kapitalgesellschaften bei Ausweis eines Bilanzgewinns
    • Steuerliche Gewinnermittlung bei Personengesellschaften bzw. anderweitigen Feststellungsverfahren
    • Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften (hier nur steuerbilanzielle Werte)
    • Brutto-Anlagenspiegel
    • Betriebsvermögensvergleich
    • Steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle (z.B. für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, oder Gewerbebetriebe von teilweise steuerbefreiten Körperschaften)
    • Bei Bedarf: Erläuternde Fußnoten zu allen Positionen (Selbsteingabe im XHTML-Format erforderlich)
    • Freiwilliger Anhang „Steuerlicher Erläuterungsbericht“ (Selbsteingabe im XHTML-Format erforderlich)
    • Freiwilliger Anhang „Anlagenverzeichnis“ (Selbsteingabe im XHTML-Format erforderlich; falls eine Vollversion von Adobe Acrobat installiert ist, kann das Anlagenverzeichnis mit dem in myebilanz enthaltenen Konvertierprogramm ConvertWisoAfA aus dem Verzeichnis der abnutzbaren Anlagegüter des WISO steuer:Sparbuchs automatisch erstellt werden)
  • Übernahme der Fibu-Daten:

    • aus einer CSV-Datei („Excel-Export“ aus vorhandener Fibu-Software) mit den Fibu-Konten und ihren Salden
    • von einem SQL-Server (Abfrage muss selbst programmiert werden; eine Demo-Abfrage für gängige Fibu-Software liegt bei)
    • aus einer fertigen, von der Fibu-Software erzeugten, XBRL-Datei (nur mit PLUS-Lizenz, und nur für die Berichtsteile „GuV“ und „Bilanz“)
    • per „Direkter Betragseingabe“ (manuelle Eingabe der €-Beträge zu jeder eBilanz-Position)
  • Unterstützte Taxonomien (Version 5.2 und neuer):

    • Kerntaxonomie für Unternehmen, die der Rechnungslegung des HGB unterliegen
    • Ergänzungstaxonomien für Bilanzierende, die besondere Rechnungslegungsvorschriften (KHBV, PBV, EigBVO o.ä., JAbschlVUV, JAbschlWUV) zu beachten haben, oder (im Fall von Land- und Forstwirtschaft) freiwillig sich am Musterabschluss des BMEL orientieren
  • Programmfunktionen:

    • Anzeige der eBilanz als HTML-Seite im Browser (mit Speicher- und Druckmöglichkeit)
    • Lokale Validierung (Plausibilitätsprüfung) der eBilanz durch das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung (in myebilanz enthalten)
    • Testsendung der Daten an die Finanzverwaltung (um den Einlieferungsprozess zu prüfen; also Internetverbindung, Erreichbarkeit der ELSTER-Server etc.; die übermittelten Daten werden unmittelbar nach Erhalt auf dem ELSTER-Server vernichtet)
    • Senden eines rechtlich verbindlichen Echtfalls an die Finanzverwaltung
    • Integrierte Proramm-Update-Möglichkeit, damit immer die aktuelle ELSTER-Version genutzt wird
    • Erzeugen einer XML-/XBRL-Datei zum Hochladen beim Bundesanzeiger für die Veröffentlichung (nur mit PLUS-Lizenz)
  • Das Programm ist mandantenfähig;, d.h. es können beliebig viele eBilanzen damit bearbeitet werden. Jede eBilanz ist ein Dokument auf Ihrer Festplatte, das – wie auch in anderer Office-Software üblich – über das „Datei“-Menü geöffnet, geschlossen, neu angelegt oder unter einem anderen Namen gespeichert werden kann.

Für Online-Übermittlungsfunktionen muss natürlich eine Internet-Verbindung bestehen (für die Erzeugung/Anzeige der eBilanz und deren lokale Validierung durch das ELSTER-Modul dagegen nicht).

Einschränkungen

Die amtlichen eBilanz-Taxonomien bieten praktisch unendlich viele Übermittlungsmöglichkeiten für zusätzliche bzw. wahlfreie Angaben, die für die steuerliche Veranlagung nicht nötig sind (und die teilweise gar nicht ans Finanzamt übermittelt werden dürfen – die Taxonomien wurden nicht nur für eBilanzen entwickelt, sondern z.B. auch für handelsrechtliche Veröffentlichungen, Kreditbeurteilungen bei Banken u.v.m.).

Ich habe mich daher in myebilanz auf die Berichtsteile beschränkt, die für die steuerliche Veranlagung beim Finanzamt gefordert werden.

Aus diesem Grund gibt es in myebilanz die folgenden (für die steuerliche Veranlagung irrelevanten) Einschränkungen:

  • Stammdaten („GCD-Modul“): Es werden nur die technisch bzw. steuerlich erforderlichen Bestandteile unterstützt, sowie die (freiwillige) Angabe des Wirtschaftszweigs. Es werden insbesondere die folgenden (für die eBilanz aber ohnehin unnötigen) GCD-Bestandteile nicht unterstützt:

    • Dokumentersteller und -absender
    • Dokumentrevisionen
    • Sachverständige / Gutachter
    • Konsolidierung / Konzernabschlüsse
    • Abschlussprüfung / Bestätigungsvermerk / Bescheinigung
    • Registereintrag
    • Größenklasse
    • Früherer Firmensitz
    • Bankverbindung
    • Umsatzsteuermerkmale
    • Unternehmensstatus
    • Börsenplatz
    • Organträger / Organgesellschaft
    • Mutterunternehmen
    • Offenlegungsmerkmale und Befreiungsgründe
  • Die folgenden (freiwilligen und für die eBilanz unnötigen und teilweise sogar unzulässigen) Berichtsteile können nicht übermittelt werden:

    • Lagebericht, Zwischenlagebericht
    • Angaben unterhalb der Bilanz
    • Netto-Anlagenspiegel
    • Kapitalflussrechnung
    • Eigenkapitalspiegel
    • Abweichende Wertansätze
    • Berichtigung des Gewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart
    • Segmentbericht
    • Bestätigungsvermerk
    • Bericht des Aufsichtsrats
    • Einnahmenüberschussrechnung betrieblich / steuerlich
    • andere Berichtsbestandteile / Anhangsangaben / Erläuterungen
  • Wenn Sie mit Fibu-Konten arbeiten, darf jedes Fibu-Konto nur einer einzigen Bilanzposition zugeordnet werden (mit Ausnahme der „davon“-Positionen), bzw. (wenn Sie die Soll-/Haben-Unterscheidung nutzen) zwei Positionen (die je nach Saldo automatisch ausgewählt werden). Falls Sie also debitorische Kreditoren und/oder kreditorische Debitoren haben und diese in der Bilanz separat ausweisen möchten, müssen Sie sie auf separate Konten buchen, d.h. es funktioniert nicht, dass z.B. die Soll- und Habenseite der Forderungen (Sammelkonto 1400 im SKR03) separat in den Aktiva und Passiva der Bilanz ausgewiesen wird. Buchen Sie daher vor der Bilanzerstellung die „Kunden mit Guthaben“ (bzw. die „Lieferanten mit Schulden“) z.B. auf ein neues Konto 1401 (bzw. 1601) um und weisen Sie diesem die Position „Sonstige Verbindlichkeiten“ in den Passiva (bzw. „Sonstige Vermögensgegenstände“ in den Aktiva) zu.

  • Der XBRL-Import (mit PLUS-Lizenz) funktioniert nur für Bilanz und GuV, nicht jedoch für etwaige andere Berichtsteile (Kapitalkontenentwicklung, Anlagenspiegel etc.).

  • Ältere Taxonomien als Version 5.2 werden nicht unterstützt.

  • Die folgenden Taxonomien werden grundsätzlich nicht unterstützt:

    • Bankentaxonomie für Bilanzierende nach der RechKredV
    • Taxonomie für Zahlungsinstitute für Bilanzierende nach der RechZahlV
    • Versicherertaxonomie für Bilanzierende nach der RechVersV und RechPensV
  • ELSTER-Sticks und Signaturkarten werden als Zertifikate nicht unterstützt. Es ist jedoch ohne weiteres möglich, für dieselbe Steuernummer einen weiteren ELSTER-Zugang per Software-Zertifikat oder mit dem „Neuen Personalausweis“ zu erstellen und mit myebilanz zu benutzen.

  • Der Vollständigkeit halber: Da es sich bei myebilanz um eine eBilanz-Software handelt, ist keine Erstellung und Übermittlung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) möglich. Für eine EÜR nehmen Sie bitte das WISO steuer:Sparbuch (über diesen Link mit 10 € Rabatt!) oder tippen Sie die paar Zahlen auf der ELSTER-Website einfach von Hand ein.

Hinweis: Der Verkauf der PLUS-Lizenz erfolgt ausschließlich an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Institutionen.